STIFTUNGS- & GEMEINNÜTZIGKEITSRECHT
Stiftungen sind häufig das Mittel der Wahl für Social Entrepreneurship. Wir beraten im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht, damit Stifterinnen und Stifter innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen entwickeln und umsetzen können. Mit unseren Mandantinnen und Mandanten entwickeln wir Stiftungskonzepte, die unternehmerisches Denken und gesellschaftlichen Fortschritt in Einklang bringen. Stiftungen sind ein Mittel, um privates oder betriebliches Vermögen dauerhaft zu sichern und in die Förderung des Allgemeinwohls einzubringen. Unser Know-how steht Ihnen sowohl für die Gründung, als auch für die laufende Verwaltung Ihrer Stiftung zur Verfügung. Wir wissen, wie welche Stiftungsaufsicht in Deutschland „tickt“ und welche Auswirkung Ihre Stiftung für Sie steuerrechtlich hat.
Die Gründung einer Stiftung kann insbesondere als Nachfolgeinstrument fungieren und zukünftige Herausforderungen der Nachfolgeplanung erleichtern. Strategische Ziele und Förderzwecke, die mit einer Stiftungsgründung verfolgt werden, sind individuell und vielfältig – wir liefern die besten rechtlichen Lösungen zur Realisierung Ihrer Stiftungsideen.
Die Möglichkeiten, die das Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht bietet, schöpfen wir aus, damit Sie mit Ihrer Stiftung die Ziele vorantreiben können, die Ihnen wichtig sind.
Unsere Kanzlei begleitet Sie bei der Gestaltung sowie Umstrukturierung einer gemeinnützigen Körperschaft, der Finanzierung gemeinnütziger Tätigkeiten und deren Mittelverwendung, unter Beachtung steuerlicher Aspekte und Verpflichtungen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über Spezialkenntnisse für die Umsetzung nachhaltiger Stiftungszwecke. Die inhaltliche Ausgestaltung Ihres Stiftungsmodells gehört ebenso zu unseren Kernkompetenzen wie eine mögliche Umwandlung Ihres bisherigen Stiftungsmodells. Ein effektives Stiftungsmanagement ist der Maßstab unserer Anwältinnen und Anwälte im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht.