In einer neuen Ausgabe von Stiftung & Sponsoring (SuS) sprechen Bertold Schmidt-Thomé und Maximilian Brazel über Kunststiftungen.
Ein Lebenswerk kann viele Gesichter haben. Für Künstler und Sammler besteht es in großen Werkbeständen. Den Schöpfern sowie deren Erben und Nachlassverwaltern stellt sich die Frage nach Erhalt, Pflege und Nutzung von Oeuvres und Sammlungen, die oft Räume oder gar Hallen füllen. Eine verantwortungsvolle Aufgabe, die spezifische Kenntnisse und Feingefühl erfordert.
Kunst bedarf der Archivierung, muss fachgerecht verwahrt und versichert sein. Über diese elementaren Erhaltungsmaßnahmen hinaus ist oft die kunstwissenschaftliche Bearbeitung, die öffentlichkeitswirksame Ausstellung oder die Zugänglichmachung auf dem Kunstmarkt sinnvoll und gewünscht. Entgegen der landläufigen Meinung bieten sich Museen höchst selten als Abnehmer größerer Kunstbestände an, denn deren Lager sind gefüllt und die Verwahrung von Kunst mit Aufwand verbunden. Einige Galerien bieten die Verwaltung sogenannter Artist Estates an. Da der individuelle Zuschnitt vielfach zu kurz kommt und Mitwirkungsbefugnisse aufgegeben werden, bedarf es einer Alternative, die der Einzigartigkeit eines Werks und den Vorstellungen dessen Begründers gerecht wird.
Die Stiftung als Verwahrer
In der Kunst- und Kulturlandschaft breit gestreut, vertragen sich die Kunst und die Stiftung gut. Neben Ansehen und Renommee, welches der Rechtsform anhaftet, liegt dies in organisationsrechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten begründet, die nachfolgend ausschnittsweise beleuchtet werden sollen.