18.04.2024

"Where Design evolves": Neues aus Mailand und Brüssel

Es sind spannende Zeiten für Connoisseure des Designs in Europa.

Diese Woche tagt in Mailand der Salone Internazionale del Mobile, die größte Produktdesignmesse der Welt. In der lombardischen Modemetropole locken unter dem Motto "Where design evolves" mittlerweile zum 62. Mal Tausende Aussteller in 16 Hallen zigtausende Gäste zum Gipfeltreffen bedeutender Designer, Architekten und Liebhaber. Begleitet wird die Messe von einem breiten Programm von Showrooms und Installationen als Teil der Milan Design Week.

Dieses Jahr hat sich der Salone unter anderem das Thema Nachhaltigkeit als Schwerpunkt gesetzt. Damit ist er nicht alleine: auch die Europäische Union ist als Teil des Action Plans IP im Designrecht wieder aktiv. Die Designreform steht dabei unter dem Zeichen des European Green Deal.

Das Europäische Parlament hat im März eine mit den übrigen Institutionen vorvereinbarte Reform der EU-Design-Gesetzgebung beschlossen, die jetzt nur noch vom Rat der EU-Staaten angenommen werden muss. Die EU-Design-Richtlinie und die EU-Design-Verordnung sollen nicht nur nachhaltiger, sondern auch an aktuelle digitale Entwicklungen angepasst werden.

Was gibt es für wichtige Neuerungen? Zunächst sollen nun auch 3D-Druck- und digitale Produkte designrechtsfähig sein. Beide Rechtsakte sehen nun außerdem ausdrücklich vor, dass Designs auch urheberrechtlich geschützt werden können, sofern die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind. Die Streitfrage ob und wann Produktdesign auch Urheberrechtsschutz genießen kann, hat in den letzten Jahrzehnten die europaweit Gemüter erhitzt. Auch hier ist Möbeldesign in der Avantgarde der Entwicklung gewesen: erst im Dezember hat der BGH dem Europäischen Gerichtshof anhand des USM Haller-Möbeldesignprogramms weitere Fragen in diesem Kontext vorgelegt.

Hervorzuheben ist auch, dass der Ersatzteilmarkt liberalisiert werden soll. Insbesondere Automobilhersteller hatten sich bis zuletzt dagegen gewehrt. Verbraucher sollen mehr zwischen konkurrierenden Ersatzteilen wählen können, auch wenn diese sich perfekt in die Gestaltung des Hauptprodukts einfügen müssen("must-fit"-Teile). Hersteller oder Verkäufer von Ersatzteilen können sich aber nur auf die Ausnahme vom Designschutz berufen, wenn sie klar über den Ursprung ihres Produkts informieren, um Verbrauchern eine sachkundige Entscheidung zu ermöglichen. Dies soll die Reparatur von Produkten im Sinne der Nachhaltigkeit fördern und gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen der Produktanbieter sichern.

Auffällig ist jedoch, dass die EU die Chance verpasst, auch das Designrecht an die Ankunft der Künstlichen Intelligenz in der Mitte unserer Gesellschaft anzupassen. Dies verwundert, wo doch gerade erst die große "KI-Verordnung" der EU verabschiedet wurde und auch bereits ein neuer Rechtsakt für Urheberrecht und KI in den Startlöchern steht. Der Salone in Mailand ist hier schon weiter: die Marketingkampagne des Salone wurde teilweise KI-generiert.