25.11.2019
Stiftungspartner im Bundesverband Deutscher Stiftungen
dtb rechtsanwälte berät seit vielen Jahren in Fragen des Stiftungsrechts. Nach langjähriger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen sind wir nun auch offizieller Gründungspartner im Verband. Der Verband Deutscher Stiftungen vertritt die Interessen von mehr als 22.000 Stiftungen in Deutschland. Gemeinsam mit dem Verein wollen wir erwerbsschaffende Gründungsmodelle entwickeln, um gemeinnützige Aktivitäten langfristig profitabel zu gestalten.
Weitere Informationen zum Bundesverband Deutscher Stiftungen finden Sie hier: https://www.stiftungen.org/startseite.html
08.11.2019
Kulturelle Werte und Eigentum: aktueller Beitrag in der FAZ
Gut zehn Jahre bereits dauert die Auseinandersetzung, in der sich das Land Hessen mit dem Finder eines altrömischen Pferdekopfes um einen angemessenen Finderlohn streitet. Bertold Schmidt-Thomé vertritt den Landwirt, auf dessen Grundstück der heute im Saalburg-Museum ausgestellte bronzene Pferdekopf gefunden wurde. Der Fund des antiken Relikts war nicht nur für die Archäologie eine Sensation. Denkmalrechtlich setzt sich dieser außergewöhnliche Fall mit der spannenden Frage auseinander, wie archäologische Funde mit Hilfe von unterschiedlichen Wertkategorien - wie zum Beispiel die der „künstlerischen“ oder „historischen“ Bedeutung - angemessen zu bewerten sind.
Helmut Schwan geht dieser Frage nun in einem Artikel in der FAZ nach, der unter https://edition.faz.net/faz-edition/rm-hessen/2019-11-08/ideeller-wert-ist-nicht-zu-beziffern/384209.html abrufbar ist.
21.10.2019
Mehr als 90 Gäste aus der Galerien- und Kunsthandelswelt lernten am Montag Nachmittag in der Mendelssohn Remise das Lösungsmodell kennen, das dtb rechtsanwälte in Kooperation mit dem Compliance-Spezialisten Kerberos aus Köln erarbeitet hat, um den Kunstmarkt fit für die Anforderungen der 5. Geldwäsche-Richtlinie zu machen. Es gab viel positive Resonanz und daneben lebhafte rechtspolitische Diskussionen. Ein interessanter Vortrag unseres Kooperationspartners Dr. Stephan Zilkens, Zilkens Fine Art Insurancebroker GmbH, zu den vielfältigen Wegen, Kunstfinanzierung versicherungsrechtlich abzusichern, rundete das Programm ab.
29.08.2019
Das verschärfte Geldwäschegesetz ist in aller Munde. Doch welche Auswirkungen hat das Gesetz für Kunsthändler, Kunstvermittler, Galerien und Auktionshäuser? Der Spezialist für Kunstversicherungen Zilkens Fine Art Insurancebroker GmbH und dtb rechtsanwälte informierten über das neue Geldwäschegesetz sowie über Versicherungen im Rahmen der Kunstfinanzierung in Köln.
26.08.2019
Mit der jüngsten Debatte zur Vermögenssteuer stellt sich auch die Frage, welche Auswirkungen die geplante Steuer auf den Kunstmarkt hat. Der Deutschlandfunk (Kultur heute) erkundigte sich und stellte Pascal Decker die Frage, was eine Vermögenssteuer für den Kunstmarkt bedeuten würde.
28.06.2019
„Best Lawyers“ und „Handelsblatt“ haben Pascal Decker erneut im Bereich Kunstrecht in die Liste Deutschlands bester Anwälte aufgenommen.
Der amerikanische Fach-Verlag „Best Lawyers“ gilt als einer der ältesten und renommiertesten Anwaltsbewertungsdienste weltweit. Seit über 30 Jahren ermittelt und veröffentlicht der Verlag Empfehlungslisten der besten Anwälte in 75 Ländern weltweit in über 140 Arbeitsbereichen, in Deutschland exklusiv in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt.
Das Ergebnis des Best-Lawyers-Ratings wurde im „Handelsblatt“ in der Ausgabe vom 28./ 29./ 30. Juni 2019, S. 44 – 49, veröffentlicht und kann sowohl über die Suchfunktion bei Handelsblatt Online als auch auf der Website von bestlawyers eingesehen werden.
20.06.2019
TIAMSA Legal in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändlern e.V. und dtb rechtsanwälte luden zu einer Podiumsdiskussion. Akteure des Kunstmarktes und Experten aus dem Compliancebereich befassten sich mit der hochaktuellen Fragestellung, welche Auswirkungen Compliancevorgaben auf den Kunstmarkt haben und wie diese sinnvoll implementiert werden können.
05.06.2019
„Entscheidend sind die Auswirkungen auf das Kaufverhalten und die Strukturen des Handels“. Pascal Decker äußert seine Bedenken zum neuen Geldwäschegesetz. Der Artikel „Bürokratie und Kunst“ von Christiane Fricke findet sich im Handelsblatt in der Ausgabe vom 5./ 6./ 7. Juni 2019, S. 56 – 57.
24.-26.05.2019
Als Gastreferent nahm Bertold Schmidt-Thomé an der EOA Konferenz teil und befasste sich mit der Stiftung „Geyso20“, einer Organisation der Lebenshilfe Braunschweig.
Dort erhalten Menschen mit Behinderungen die Freiheit und den Raum, kreativ zu arbeiten.
Sowohl bei den Werken der Künstler des Studios als auch bei seinen Gastkünstlern mussten zahlreiche rechtliche Fragen geklärt werden, bevor sie Teil der Sammlung eines Outsider Art Studios wurden.
Wem gehören die Kunstwerke? Wer hat die Nutzungsrechte an den bisher geschaffenen Kunstwerken? Um nur einige unverzichtbare Fragen zu nennen, die nach deutschem Recht zu prüfen waren, bevor die Stiftung gegründet werden konnte.
Bertold-Schmidt-Thomé erläuterte diese Fragen durch sein fundiertes kunstrechtliches Fachwissen und übernahm nicht nur eine spannende, sondern auch sozial mehr als bereichernde Aufgabe
10.01.2019 /23.01.2019
Bertold Schmidt-Thomé erläuterte im kurzweiligen Dialog mit Pascal Decker, wie man Kunstwerke steueroptimiert überträgt. Unter der Überschrift „Die Kunst, Kunst zu vererben“ folgten im Salon Bastian in Berlin und bei Kunkel Fine Arts in München zahlreiche Sammlerinnen und Sammlern interessiert den Ausführungen.
Zurück nach oben
25.11.2019
Stiftungspartner im Bundesverband Deutscher Stiftungen
dtb rechtsanwälte berät seit vielen Jahren in Fragen des Stiftungsrechts. Nach langjähriger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen sind wir nun auch offizieller Gründungspartner im Verband. Der Verband Deutscher Stiftungen vertritt die Interessen von mehr als 22.000 Stiftungen in Deutschland. Gemeinsam mit dem Verein wollen wir erwerbsschaffende Gründungsmodelle entwickeln, um gemeinnützige Aktivitäten langfristig profitabel zu gestalten.
Weitere Informationen zum Bundesverband Deutscher Stiftungen finden Sie hier: https://www.stiftungen.org/startseite.html
08.11.2019
Kulturelle Werte und Eigentum: aktueller Beitrag in der FAZ
Gut zehn Jahre bereits dauert die Auseinandersetzung, in der sich das Land Hessen mit dem Finder eines altrömischen Pferdekopfes um einen angemessenen Finderlohn streitet. Bertold Schmidt-Thomé vertritt den Landwirt, auf dessen Grundstück der heute im Saalburg-Museum ausgestellte bronzene Pferdekopf gefunden wurde. Der Fund des antiken Relikts war nicht nur für die Archäologie eine Sensation. Denkmalrechtlich setzt sich dieser außergewöhnliche Fall mit der spannenden Frage auseinander, wie archäologische Funde mit Hilfe von unterschiedlichen Wertkategorien - wie zum Beispiel die der „künstlerischen“ oder „historischen“ Bedeutung - angemessen zu bewerten sind.
Helmut Schwan geht dieser Frage nun in einem Artikel in der FAZ nach, der unter https://edition.faz.net/faz-edition/rm-hessen/2019-11-08/ideeller-wert-ist-nicht-zu-beziffern/384209.html abrufbar ist.
21.10.2019
Mehr als 90 Gäste aus der Galerien- und Kunsthandelswelt lernten am Montag Nachmittag in der Mendelssohn Remise das Lösungsmodell kennen, das dtb rechtsanwälte in Kooperation mit dem Compliance-Spezialisten Kerberos aus Köln erarbeitet hat, um den Kunstmarkt fit für die Anforderungen der 5. Geldwäsche-Richtlinie zu machen. Es gab viel positive Resonanz und daneben lebhafte rechtspolitische Diskussionen. Ein interessanter Vortrag unseres Kooperationspartners Dr. Stephan Zilkens, Zilkens Fine Art Insurancebroker GmbH, zu den vielfältigen Wegen, Kunstfinanzierung versicherungsrechtlich abzusichern, rundete das Programm ab.
29.08.2019
Das verschärfte Geldwäschegesetz ist in aller Munde. Doch welche Auswirkungen hat das Gesetz für Kunsthändler, Kunstvermittler, Galerien und Auktionshäuser? Der Spezialist für Kunstversicherungen Zilkens Fine Art Insurancebroker GmbH und dtb rechtsanwälte informierten über das neue Geldwäschegesetz sowie über Versicherungen im Rahmen der Kunstfinanzierung in Köln.
26.08.2019
Mit der jüngsten Debatte zur Vermögenssteuer stellt sich auch die Frage, welche Auswirkungen die geplante Steuer auf den Kunstmarkt hat. Der Deutschlandfunk (Kultur heute) erkundigte sich und stellte Pascal Decker die Frage, was eine Vermögenssteuer für den Kunstmarkt bedeuten würde.
28.06.2019
„Best Lawyers“ und „Handelsblatt“ haben Pascal Decker erneut im Bereich Kunstrecht in die Liste Deutschlands bester Anwälte aufgenommen.
Der amerikanische Fach-Verlag „Best Lawyers“ gilt als einer der ältesten und renommiertesten Anwaltsbewertungsdienste weltweit. Seit über 30 Jahren ermittelt und veröffentlicht der Verlag Empfehlungslisten der besten Anwälte in 75 Ländern weltweit in über 140 Arbeitsbereichen, in Deutschland exklusiv in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt.
Das Ergebnis des Best-Lawyers-Ratings wurde im „Handelsblatt“ in der Ausgabe vom 28./ 29./ 30. Juni 2019, S. 44 – 49, veröffentlicht und kann sowohl über die Suchfunktion bei Handelsblatt Online als auch auf der Website von bestlawyers eingesehen werden.
20.06.2019
TIAMSA Legal in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändlern e.V. und dtb rechtsanwälte luden zu einer Podiumsdiskussion. Akteure des Kunstmarktes und Experten aus dem Compliancebereich befassten sich mit der hochaktuellen Fragestellung, welche Auswirkungen Compliancevorgaben auf den Kunstmarkt haben und wie diese sinnvoll implementiert werden können.
05.06.2019
„Entscheidend sind die Auswirkungen auf das Kaufverhalten und die Strukturen des Handels“. Pascal Decker äußert seine Bedenken zum neuen Geldwäschegesetz. Der Artikel „Bürokratie und Kunst“ von Christiane Fricke findet sich im Handelsblatt in der Ausgabe vom 5./ 6./ 7. Juni 2019, S. 56 – 57.
24.-26.05.2019
Als Gastreferent nahm Bertold Schmidt-Thomé an der EOA Konferenz teil und befasste sich mit der Stiftung „Geyso20“, einer Organisation der Lebenshilfe Braunschweig.
Dort erhalten Menschen mit Behinderungen die Freiheit und den Raum, kreativ zu arbeiten.
Sowohl bei den Werken der Künstler des Studios als auch bei seinen Gastkünstlern mussten zahlreiche rechtliche Fragen geklärt werden, bevor sie Teil der Sammlung eines Outsider Art Studios wurden.
Wem gehören die Kunstwerke? Wer hat die Nutzungsrechte an den bisher geschaffenen Kunstwerken? Um nur einige unverzichtbare Fragen zu nennen, die nach deutschem Recht zu prüfen waren, bevor die Stiftung gegründet werden konnte.
Bertold-Schmidt-Thomé erläuterte diese Fragen durch sein fundiertes kunstrechtliches Fachwissen und übernahm nicht nur eine spannende, sondern auch sozial mehr als bereichernde Aufgabe
10.01.2019 /23.01.2019
Bertold Schmidt-Thomé erläuterte im kurzweiligen Dialog mit Pascal Decker, wie man Kunstwerke steueroptimiert überträgt. Unter der Überschrift „Die Kunst, Kunst zu vererben“ folgten im Salon Bastian in Berlin und bei Kunkel Fine Arts in München zahlreiche Sammlerinnen und Sammlern interessiert den Ausführungen.
Zurück nach oben