19.11.2015
Es ist wieder so weit. Auch im kommenden Februar beginnt der dreimonatige Kurs Kuratieren an der Universität der Künste Berlin. Eine der Dozentinnen ist Anna Kathrin Distelkamp. Sie können sich bis zum 29. Januar 2016 anmelden.
Der Zertifikatskurs Kuratieren vermittelt durch erfahrene Fachdozentinnen und -dozenten, individuelle Beratung und Besuche von Ausstellungsorten fundierte Kenntnisse für die kuratorische Praxis. Auf Seminaren, Exkursionen und Foren können Sie an konkreten Fallbeispielen sämtliche Schritte von der Idee, über die Planung bis zur Umsetzung erlernen.
Die Weiterbildung ist in fünf Module gegliedert, die freitags und/oder samstags stattfinden. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie berufsbegleitend einen kompakten Überblick über die aktuellen Handlungsfelder des Kuratierens.
Eine Ihrer Referentinnen ist Anna Kathrin Distelkamp von dtb rechtsanwälte.
Laufzeit: 26. Februar – 21. Mai 2016
Uhrzeiten: Freitag und Samstag: 9 – 18 bzw. 19 Uhr
Anmeldeschluss ist der 29. Januar 2016
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!
23.10.2015
Bibliotheken dürfen Bücher digital zugänglich machen – das entschied der BGH im April. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. Was dieses Urteil nun für Verlage bedeutet, erläutert unser Partner und Anwalt Bertold Schmidt-Thomé.
Bibliotheken dürfen Bücher an elektronischen Leseplätzen anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof im April entschieden und gab damit der TU Darmstadt Recht. Ein Verlag hatte 2010 auf Unterlassung geklagt, weil die Universität den Studenten Bücher – unter anderem auch des klagenden Verlages – digital zur Verfügung stellte, aber abgelehnt hatte, das vom Verlag herausgegebene E-Book zu beziehen. Die Begründung des BGH liegt nun vor. Im Kern lautet sie, dass nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die Nutzer der Leseplätze die Werke unrechtmäßig vervielfältigen. Das Ausdrucken oder Abspeichern zum privaten Zweck ist zulässig. (Az. I ZR 69/11).
"Auch wenn hier ein Verwerter zwischengeschaltet ist, geht es bei der Auseinandersetzung im Kern wieder um die angemessene Vergütung der Urheber. Die gesetzliche Regelung, auf die der BGH seine Entscheidung stützt, erschwert es Verlagen, die Verbreitung unrechtmäßiger digitaler Kopien ihrer Werke an der Quelle zu verhindern, wenn es keine andere vertragliche Vereinbarung gibt.
Verlage müssen nun versuchen, über ihre Vertragsbedingungen gegenüber öffentlichen Abnehmern, wie z.B. Universitätsbibliotheken, ein Verbot der Vervielfältigung nach §§ 52b, 53 UrhG durchzusetzen. Es muss dabei außerdem dafür Sorge getragen werden, dass solche Vertragsbedingungen auch bei der Abnahme über den Buchhandel Wirksamkeit entfalten. Parallel dazu wären Unterlassungsansprüche gegen Internetportale, die privat eingestellte, digitale Werkkopien verbreiten, wegen unzulässiger gewerblicher Vervielfältigung zu prüfen (Geschäftsmodell Inhalt gegen Werbung)."
Bertold Schmidt-Thomé
16.09.2015
Nach einer teils hitzigen Debatte zu der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes hat Staatsministerin Monika Grütters eine Rundumerneuerung vorgenommen. Unser Anwalt und Kunsthistoriker Bertold Schmidt-Thomé über den Entwurf.
"Endlich gibt es eine Entwurfsgrundlage über die man sprechen kann. Die veröffentlichte Fassung enthält nicht nur den Gesetzestext sondern den gesamten Referentenentwurf mit Begründung im Anhang. Es ist ein stark veränderter Entwurf, der in fast allen wichtigen Punkten überarbeitet worden ist. Frau Grütters hat das umgesetzt, was sie angekündigt hat. Nämlich zuzuhören. Was den Inhalt anbetrifft wurden viele Bedenken aufgenommen und Regelungen entschärft wurden. Es bleibt jedoch die Tendenz, dass die Rechte Privater und die des Handels eingeschränkt werden. Das Gesetz steht damit konsequent in einer Linie der aktuellen, Freiheitsrechte einschränkenden Gesetzgebung. Nun folgen die Lesungen im Bundestag und Bundesrat. Außerdem folgt eine weitere Anhörungsrunde. Es wird also weiterhin spannend bleiben."
18.08.2015
Seit zehn Jahren würdigt der Deutsche Kulturförderpreis besondere Projekte von Unternehmen im Kulturbereich. dtb rechtsanwälte ist dieses Jahr auch unter den Bewerbern.
Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI e. V. vergibt einmal im Jahr gemeinsam mit seinen Partnern Süddeutsche Zeitung und Handelsblatt den Deutschen Kulturförderpreis – eine bundesweite Auszeichnung für unternehmerisches Kulturengagement.
dtb rechtsanwälte hat sich dieses Jahr mit dem Magazin "art value – Positionen zum Wert der Kunst" beworben. art value ist ein interdisziplinäres Fachmagazin zu Fragen der Wertschätzung der Kunst, das von dtb rechtsanwälte seit 2007 gefördert wird. Experten aus unterschiedlichen Wissensbereichen diskutieren ästhetische, politische, ideologische und ökonomische Kriterien, die zur Bewertung von Kunst herangezogen werden können.
Im Rahmen einer feierlichen Gala werden die Preise im November 2015 in Berlin verliehen.
21.07.2015
"Die Nationalisierung von Kulturgütern ist eine fragwürdige Kategorie", schreibt unser Partner Bertold Schmidt-Thomé in der Zeitung DIE WELT über den Gesetzesentwurf der Staatsministerin für Kultur- und Medien.
Die geplante Änderung des Kultugutschutzgesetzes wird weiterhin angeregt diskutiert. Eine Pressekonferenz der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters (CDU), vergangene Woche sollte die Debatte versachlichen. Dies ist zum Teil geschehen, und auch positive Stimmen sind zu vernehmen - dennoch sind viele Künstler, Sammler und Museen verunsichert.
Unser Partner und Anwalt Bertold Schmidt-Thomé diskutiert in der Zeitung DIE WELT das Für und Wider des Entwurfes und schlägt notwendige Änderungen vor.
01.07.2015
Berliner Anwalt Lucas Elmenhorst und dtb rechtsanwälte gehen getrennte Wege
Nach vier erfolgreichen Jahren haben Lucas Elmenhorst und dtb rechtsanwälte einvernehmlich entschieden, den Arbeitsvertrag aufzulösen.
"dtb rechtsanwälte und Lucas Elmenhorst haben vier Jahre erfolgreich zusammengearbeitet. Dafür danken wir ihm. Er wird sich in den kommenden Monaten zum Notar weiterqualifizieren und wir wünschen Lucas an seiner neuen Wirkungsstätte viel Erfolg", sagt Dr. Pascal Decker, Gründungspartner von dtb rechtsanwälte.
19.06.2015
Das Kulturgutschutzgesetz soll Kulturgut vor Beschädigung, Diebstahl und Zerstörung bewahren. Nun soll das Gesetz erneuert werden. Über die Novellierung wird heftig debattiert. Zu Recht?
Dass Kulturgüterschutz wichtig ist – darüber sind sich alle einig. Dennoch wird die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes stark debattiert. Warum?
Bei der geplanten Änderung handelt es sich um ein neues Gesetz, das die bereits existierenden Gesetze, das Kulturgutschutzgesetz und das Kulturgüterrückgabegesetz, vereinen soll. Die Novelle wird außerdem damit begründet, dass der deutsche Kulturgüterschutz an internationale Standards angepasst werden soll. Geplant ist, die Ein- und Ausfuhrregelungen von Kulturgut zu verschärfen und klare Sorgfaltspflichten für den Erwerb von Kulturgütern zu formulieren. Die Modifizierung wird von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, in die Wege geleitet und soll Anfang 2016 in Kraft treten. Das Ministerium vertritt den Standpunkt, dass der Kunsthandelsstandort Deutschland durch strengere Regelungen gestärkt werde. Jüngste Vorfälle von Fälschungen und Betrug sorgten für Negativschlagzeilen.
Erlaubter Tatbestand wird zum Verbot
Umstritten ist besonders die mit dem Gesetzesprojekt verbundene Regelung zur Ausfuhr von Kulturgütern. Bisher wurden besonders wichtige Kulturgüter von jedem Bundesland in einem "Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes" erfasst. Sollte eines dieser eingetragenen Kulturgüter ausgeführt werden, so bedurfte es einer amtlichen Genehmigung. Vor allem die mangelnde Initiative mit der dieses Verzeichnis geführt wurde, war Ursache dafür, dass die Ausfuhr von Kulturgütern nur in wenigen Fällen wegen eines Eintrages in das Verzeichnis verhindert werden konnte. Dem soll der Gesetzesentwurf nun mit strengeren Ausfuhrregelungen begegnen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, den Export von national wertvollem Kulturgut generell einer Genehmigungspflicht zu unterstellen. Wie bestimmt werden soll, was national wertvoll ist, bleibt jedoch zunächst offen. Die vorgesehene Regelung würde besonders private Sammler und Galerien treffen, da staatliche Museen von der Genehmigungspflicht freigestellt werden sollen. Dass der Kunsthandelsstandort Deutschland auch von dem Austausch privater Sammlungen auf dem internationalem Markt lebt, wird dabei missachtet.
Deutlich mehr Kunstwerke wären nur noch in Deutschland handelbar, wenn das Gesetz sich an einer EU-Regelung orientiert, die allein auf Material, Alter und – oftmals sehr niedrige - Wertgrenzen abstellt, merkte unser Partner und Anwalt Bertold Schmidt-Thomé in der Zeitung Die Welt an. In England beispielsweise gibt es stattdessen ein sogenanntes Vorkaufsrecht des Staates, das dem Land innerhalb einer Frist ermöglicht, das Kulturgut zu erwerben. Geschieht dies nicht, so darf der Besitzer darüber frei verfügen. Dies ist in Deutschland nicht vorgesehen. Es stellt sich also die Frage: Ist es sinnvoll den Transfer von Kulturgütern zu erschweren?
01.06.2015
Die passgenaue Markenarchitektur ist Voraussetzung für erfolgreiche Unternehmen. Den Überblick über eingetragene Marken zu behalten, ist nicht leicht. dtb rechtsanwälte und die Agentur für Markenkommunikation PLEX haben dafür ChequeB konzipiert. Hier geht es zum Video.
Unternehmen besitzen oft eine große Anzahl eingetragener Marken – den Überblick haben sie aber verloren. So verkennen sie nicht nur das Potenzial der einzelnen Marken, sondern sind auch angreifbar auf dem Markt. Denn oft sind eingetragene Marken nicht mehr aktuell.
08.05.2015
Zwei scheinbar ungleiche Begriffe aus unterschiedlichen Welten. Und doch gibt es vielerlei Berührungspunkte. Diese arbeiten unsere Anwälte Dr. Pascal Decker, Nicole Schmidt und Anna Kathrin Distelkamp in ihrem Workshop im Rahmen des Deutschen Fundraising Kongress heraus.
Der Wettbewerb um Spendengelder rückt gemeinnützige Organisationen mehr und mehr in die Öffentlichkeit. Dabei kommt es vor, dass sich Trittbrettfahrer an den guten Ruf der Organisationen hängen und Marken kopiert werden. Wettbewerbs- und Markenrecht sind effiziente Instrumente um sich dagegen zu wehren. Eine starke Markenstrategie unterstützt die Positionierung am Markt und gewährleistet ein Monopol an Wörtern, Slogans, Bildern und weiteren Zeichen.
Auch die Wahl der Rechtsform ist entscheidend für gemeinnützige Organisationen. Wie man Rechtsformen für verschiedene Tätigkeitsfelder wirkungsvoll vereinbaren kann und sich im Wettbewerb schützt, erklären unsere Anwälte in ihrem Workshop "Gemeinnützigkeit und Wettbewerb".
Deutscher Fundraising Kongress 2015
Zeit: 19. - 21. Mai 2015
Ort: andel's Hotel Berlin, Landsberger Allee 106, 10369 Berlin
28.04.2015
Während des Literaturfestes München 2014 zeigte der Künstler Jonathan Meese den Hitler-Gruß und wurde verklagt. Seine Geste ist als Performance anzusehen – so entschied jetzt das Landgericht München und stellte das Verfahren ein. Unser Anwalt Dr. Pascal Decker vertritt den Künstler.
Jonathan Meese war am 21. November 2014 beim Literaturfest München zu Gast, um zu dem Thema "Diktatur der Kunst" eine Performance durchzuführen. Während seines Auftrittes äußerte sich der Künstler über die gerade erfolgte Absetzung seiner Parsifal-Inszenierung in Bayreuth und sprach dann über das Leitthema des Abends. Währenddessen zeigte er an einigen Stellen den 'Hitler-Gruß'.
"Dieser Auftritt ist als Performance anzusehen und damit ein Werk der Kunst", äußert sich sein Anwalt Dr. Pascal Decker zu dem Fall. Er argumentierte, dass das Verhalten von Meese unter Berücksichtigung der Kunstfreiheit gewertet werden sollte. Jonathan Meese ist national und international als einer der wichtigsten zeitgenössischen deutschen Künstler erfolgreich und dafür bekannt, dass er in seinen Werken immer wieder Persönlichkeiten der Weltgeschichte und Mythen thematisiert. "Die Veranstalter und das Publikum, das 12 € für ein Ticket ausgegeben hat, wussten, was sie erwartet", argumentiert Dr. Decker. Dies ist das vierte Verfahren gegen den Künstler, das mit einem Freispruch endet.
24.04.2015
Gemeinsam mit dem World Wide Fund for Nature (WWF) organisierten dtb rechtsanwälte die April-Ausgabe des kunst.kabinett. Zu Gast war Tilman Kriesel – Enkel des Sammlerehepaars Dr. Bernhard und Margit Sprengel – der über die Leidenschaft sprach, die in der Kunst und im Naturschutz nicht fehlen darf.
Es war ein schöner und anregender Abend – da waren sich die Gäste des kunst.kabinett einig. Dem vorgesehenen Thema „Kunst und Philanthropie“ widmete sich der Referent des Abends Tilman Kriesel. In seinem Vortrag gewährte der Kunstberater Einblick in das Leben seines Großvaters Dr. Bernhard Sprengel, der Schokoladenfabrikant, der sich zu einem bedeutenden Kunstsammler entwickelte und das Sprengel-Museum Hannover begründete. Neben interessanten Anekdoten wurde auch die Brücke zwischen Kunst und Naturschutz geschlagen. Leidenschaft, so sagte Tilman Kriesel, bräuchte es um in beiden Bereichen engagiert und wirkungsvoll zu sein.
Das Format kunst.kabinett veranstaltet dtb rechtsanwälte vier Mal im Jahr. In einem kleinen Rahmen können sich Gäste und Referent zu aktuellen Themen austauschen. Nach einem Vortrag und einer Gesprächsrunde bleibt immer Zeit um sich bei Wein und Käse kennen zu lernen.
Tilman Kriesel ist geschäftsführender Gesellschafter der Tilman Kriesel Art Advisors GmbH in Hamburg und Mitgründer des Förderkreises der Deichtorhallen und Gründer sowie Vorstandsmitglied des jungen Freundeskreises des Sprengel Museums Hannover ‚sprengels.net‘.
21.04.2015
Mit digitaler Kunst zu handeln ist kein leichtes Unterfangen. Denn diesen Kunstwerken fehlt der Reiz des Seltenen der materielle Kunstwerke interessant macht. Der Unternehmer und Künstler Stephan Vogler hat nun in Zusammenarbeit mit dtb rechtsanwälte und mit Hilfe der Bitcoin-Technologie eine Lösung entwickelt.
Digitale Kunst kann sich oft schwer auf dem internationalen Markt behaupten. Ein Grund dafür ist, dass sie beliebig oft abrufbar scheint und somit schwer zu handeln ist. Stephan Vogler und dtb rechtsanwälte haben eine neuartige Lizenz entwickelt, die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten digitalen Werken in limitierte und handelbare Güter verwandelt. Dies ist mit Hilfe der Bitcoin-Technologie möglich.
Bitcoin ist die Bezeichnung einer elektronische Währung und eines Zahlungssystems. Mit diesem System ist es möglich ohne Mitwirkung Dritter – beispielsweise einer Bank – Überweisungen über das Internet abzuwickeln. Die Guthaben der Teilnehmer werden elektronisch gespeichert. Der Marktwert von Bitcoins beruht auf Angebot und Nachfrage.
Stephan Vogler ist Mitgründer und Geschäftsführer der CipSoft GmbH. Seine langjährige Beschäftigung mit Fragen der Philosophie, der Informationstheorie, der Kunst, des Rechts und der Ökonomie, haben ihn dazu veranlasst, eigene Werke zu diesen Themen zu erstellen.
15.04.2015
Auch in diesem Jahr findet während der Art Cologne der Art Congress Cologne statt. Unser Anwalt Dr. Lucas Elmenhorst ist als Kunstmarktexperte auf der Tagung dabei und wird über das Thema Authentizität von Kunstwerken sprechen.
"Der Kunstmarkt des 21. Jahrhunderts im Spannungsfeld von Transparenz, Beschleunigung und Globalität" – so lautet das Thema des Art Congress Cologne 2015. Spannende Statements, Vorträge und Podiumsdiskussionen beschäftigen sich mit dem Kunstmarkt und den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.
So setzt sich auch das Panel „Rechtmäßiger Erwerb von Kunstwerken – die zunehmende Bedeutung von Kaufverträgen und Due Diligence im Kunstmarkt“ mit rechtlichen Fragen auseinander. Unser Anwalt Dr. Lucas Elmenhorst ist als Anwalt und Kunstmarktexperte vertreten und wird sich nach einem Impulsvortrag über die Authentizität von Kunstwerken mit den anderen Referenten und dem Publikum unter anderem über dieses Thema austauschen.
Der Art Congress Cologne richtet sich an Privatsammler, Kunstinteressierte, professionelle Kunstmarktteilnehmer wie auch an Institutionen, Banken und Family Offices.
Datum: 17. April 2015
10.04.2015
In Berlin beginnt nun das neue Sommersemester. Unsere Anwältin Dr. Mara Wantuch-Thole gewährt auch dieses Jahr wieder Einblicke in die Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin.
Das interdisziplinäre Seminar für Studierende der Kunstgeschichte und der Rechtswissenschaft widmet sich der Frage, auf welche Weise das Recht die Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren der "Kunstwelt" regelt. Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Themenschwerpunkte: Rechtsfragen des Urheberrechts und Rechtsfragen der Museums- und Kunstmarktpraxis.
Dr. Wantuch-Thole lehrt gemeinsam mit Dr. Friederike Gräfin von Brühl, K&L Gates.
Einführung am 21. April 2015
Weitere Termine:
15./16. Mai 2015
3./4. Juli 2015
25.03.2015
In der Berliner Kulturszene Fuß zu fassen, ist besonders für Berufsanfänger und Querseinsteiger kein Leichtes. Der Kulturförderpunkt Berlin richtete Mitte März eine Netzwerkveranstaltung aus, um Hilfestellung zu leisten. Eine der Referenten war unsere Anwältin Anna Kathrin Distelkamp.
Aller Anfang ist schwer. Das gilt auch für KünstlerInnen, die sich in der Berliner Kulturszene etablieren wollen. Bevor sie mit der Planung eigener Projekte beginnen können, sind grundsätzliche Fragen zu klären wie: Welche Rechtsform ist die richtige und welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Der Kulturförderpunkt Berlin richtete dazu die Veranstaltung Wie fange ich an? Erste Schritte in der Freien Berliner Kulturszene aus. Unsere Anwältin Anna Kathrin Distelkamp beriet gemeinsam mit Katja Grabert von dem Netzwerk Selbsthilfe e.V. zu rechtlichen Fragen.
20.03.2015
Im April ist unser Anwalt Dr. Pascal Decker bei einer Stiftungsveranstaltung der Pax-Bank zu Gast. Thema ist die Bedeutung von Markenbildung für die Identität von Stiftungen.
Unter dem Titel Was unsere Stiftung besonders macht – oder: Warum sollte jemand uns sein Geld geben? lädt die Pax-Bank Mitte April ein, gemeinsam zu erörtern, was die spezielle Identität jeder Stiftung ausmacht, wie man diese herausstellt und wie man sie als Marke lebt.
Christian Schlimok, Geschäftsführer der Novamondo GmbH, wird mit unserem Anwalt Dr. Pascal Decker das Thema aus kommunikativer und aus rechtlicher Sicht beleuchten.
Zeit: 17. April 2015, 13 - 17.30 Uhr
Ort: Stuttgart
Teilnahmegebühr: jeweils 50€
13.03.2015
Wird Kunst verliehen, so sind viele Beteiligte in den Prozess eingebunden: Sammler, Museen, Speditionen, Galerien und die Öffentlichkeit. Worauf zu achten ist, wird im Rahmen der Art Cologne diskutiert. Einer der Redner ist unser Anwalt Dr. Lucas Elmenhorst.
Die Art Cologne steht für das Betrachten, Genießen und Kaufen von Kunstwerken. Kunstliebhaber und -sammler finden auf der ältesten Kunstmesse der Welt ein breites Angebot moderner und zeitgenössischer Kunst. Dieses Jahr findet die Messe vom 16. - 19. April statt.
Während der Messezeit beschäftigen sich viele Veranstaltungen mit Themen rund um Kunst und Kunsthandel. Das 4. Kölner Kunstversicherungsgespräch setzt sich mit dem Leihverkehr von Kunstwerken auseinander. Die Zilkens Fine Art Insurancebroker lädt am ersten Messetag ein, in einem Kreis von Experten unter anderem die Wirkung von Leihverträgen und Erfahrung mit Ausstellungsorten zu erörtern. Auf dem Podium wird auch unser Anwalt Dr. Lucas Elmenhorst vertreten sein.
Datum: 16. April 2015
Ort: Blauer Salon, Koelnmesse
Anmeldung unter: info@zilkensfinart.com
27.02.2015
Laut Presseberichten verdienen militante Gruppen unter anderem ihr Geld mit dem illegalen Verkauf von Raubkunst. Westliche Regierungen versuchen nun gemeinsam dagegen vorzugehen. Unsere Anwältin Mara Wantuch-Thole untersucht in ihrer Doktorarbeit wie gestohlenes Kulturgut über Staatsgrenzen hinweg eingeklagt werden kann und bezieht dabei Ergebnisse internationaler Abkommen mit ein.
Wie Medien berichten, finanziert sich das Terror-Regime in Nahost zu einem großen Teil durch den illegalen Handel mit Kulturgütern aus Syrien und dem Irak. Dem britischen Abgeordneten Robert Jenrick zufolge handelt es sich um "das größte Ausmaß an Plünderungen" seit dem Zweiten Weltkrieg. Zwischen Großbritannien und den USA ist nun ein Abkommen im Gespräch, um gemeinsam gegen die illegale Einfuhr von Kulturgütern vorzugehen. In Deutschland verspricht die Erneuerung des Kulturgüterrechts schärfere Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Kulturgut sowie eine Erleichterung der Durchsetzbarkeit von Herausgabeansprüchen. Die Änderung soll Anfang 2016 in Kraft treten.
Mit dem Thema Kulturgüterschutz beschäftigt sich eingehend unsere Kollegin Dr. Mara Wantuch-Thole in ihrem Buch "Cultural Property in Cross-Border Litigation" in der sie die rechtsordnungsübergreifende Einklagbarkeit von Ansprüchen an illegal ausgegrabenen, exportierten oder gestohlenen Kulturgütern, untersucht. Erläutert werden auch die gerade in Kraft getretene Syrien-Richtlinie sowie die Irak UN-Resolution aus dem Jahr 2003.
12.02.2015
Was macht eine Organisation wertvoll? Welches Profil passt zu welchem Verband? Das Forum Verbandsmarketing und -kommunikation setzt sich mit diesen und anderen Fragen auseinander. Unsere Anwältin Nicole Schmidt wird einen Workshop zum Thema Verbandslogo und Marketing halten.
Ende April findet die vierte Ausgabe des Forums Verbandsmarketing und -kommunikation in Köln statt. In Vorträgen und Workshops wird unter anderem die erfolgreiche Umsetzung von Kampagnen diskutiert, der Umgang mit Krisensituationen besprochen und aufgezeigt wie Pressearbeit auch mit wenig Mitteln erfolgreich sein kann.
Verbandslogo in der Markenkommunikation
Unsere Anwältin Nicole Schmidt wird gemeinsam mit Christian Schlimok, dem Geschäftsführer der Novamondo GmbH, einen Workshop zu dem Thema „Vom Verbandslogo zur Markenkommunikation" halten. Darin diskutieren die Referenten, was einen gelungenen Außenauftritt ausmacht, wie Qualitäts- und Differenzierungsmerkmale optimal vermittelt werden können und was neben visuellen Faktoren noch eine Rolle spielt - gemäß dem Untertitel des Workshops: Was wirklich in den Köpfen der Mitglieder hängen bleibt.
Datum: 28./ 29. April 2015
Anmeldungen bis zum 20. März 2015 erhalten einen
Rabatt von 100 €.
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind.
01.02.2015
Die zweite Ausgabe des Kanzlei-Boutiquen-Salons war wieder gut besucht und bot den teilnehmenden Kanzleien die Möglichkeit Kontakte auszubauen. Im Rahmen der Veranstaltung erläuterte Dr. Nikolaus Förster, Chefredakteur des Unternehmermagazins Impulse, was Kanzleien in ihrer Pressearbeit beachten sollten.
Nach dem gelungenen Auftakt des ersten Treffens Ende November kamen erneut rund 30 Vertreter verschiedener Kanzleien zusammen, um sich über aktuelle Themen auszutauschen.
Gemeinsam mit der gastgebenden Kanzlei lindenpartners begrüßte die Initiatorin und Kulturmanagerin Claudia Bonacker die Anwesenden. Mit dem provokanten Titel "Garantiert uninteressant - wie Sie sicherstellen, dass Medien Sie garantiert links liegen lassen" eröffnete Dr. Nikolaus Förster, Chefredakteur des Unternehmermagazins Impulse, seinen Vortrag.
Danach hatten die Teilnehmenden Zeit sich auszutauschen und den Ausblick zu genießen.
Ziel der Netzwerktreffen ist es, sich gemeinsam weiterzuentwickeln und zuverlässige Kontakte aufzubauen - von denen Mandanten und Kanzleien langfristig profitieren.
09.01.2015
Im Februar beginnt zum wiederholten Male der dreimonatige Kurs Kuratieren an der Universität der Künste Berlin. Die Weiterbildung richtet sich an alle, die das Kuratieren neben- oder hauptberuflich ausüben möchten, sowie an Entscheidungsträger öffentlicher Institutionen und Unternehmen. Eine der Dozentinnen ist Anna Kathrin Distelkamp.
Die Anmeldefrist endet am 30. Januar 2015.
Der Zertifikatskurs Kuratieren vermittelt durch erfahrene Fachdozentinnen und -dozenten, individuelle Beratung und Besuche von Ausstellungsorten fundierte Kenntnisse für die kuratorische Praxis. Auf Seminaren, Exkursionen und Foren können Sie an konkreten Fallbeispielen sämtliche Schritte von der Idde, über die Planung bis zur Umsetzung erlernen.
Die Weiterbildung ist in fünf Modulen gegliedert, die an je
2 Tagen stattfinden. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie berufsbegleitend einen kompakten Überblick über die aktuellen Handlungsfelder des Kuratierens.
Eine Ihrer Referentinnen ist Anna Kathrin Distelkamp von dtb rechtsanwälte.
Laufzeit: 27. Februar – 09. Mai 2015
Uhrzeiten: Freitag und Samstag: 9 – 18 bzw. 19 Uhr
Anmeldeschluss ist der 30. Januar 2015.
Derzeit gibt es leider nur noch Wartelisten-Plätze.
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!
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19.11.2015
Es ist wieder so weit. Auch im kommenden Februar beginnt der dreimonatige Kurs Kuratieren an der Universität der Künste Berlin. Eine der Dozentinnen ist Anna Kathrin Distelkamp. Sie können sich bis zum 29. Januar 2016 anmelden.
Der Zertifikatskurs Kuratieren vermittelt durch erfahrene Fachdozentinnen und -dozenten, individuelle Beratung und Besuche von Ausstellungsorten fundierte Kenntnisse für die kuratorische Praxis. Auf Seminaren, Exkursionen und Foren können Sie an konkreten Fallbeispielen sämtliche Schritte von der Idee, über die Planung bis zur Umsetzung erlernen.
Die Weiterbildung ist in fünf Module gegliedert, die freitags und/oder samstags stattfinden. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie berufsbegleitend einen kompakten Überblick über die aktuellen Handlungsfelder des Kuratierens.
Eine Ihrer Referentinnen ist Anna Kathrin Distelkamp von dtb rechtsanwälte.
Laufzeit: 26. Februar – 21. Mai 2016
Uhrzeiten: Freitag und Samstag: 9 – 18 bzw. 19 Uhr
Anmeldeschluss ist der 29. Januar 2016
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!
23.10.2015
Bibliotheken dürfen Bücher digital zugänglich machen – das entschied der BGH im April. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. Was dieses Urteil nun für Verlage bedeutet, erläutert unser Partner und Anwalt Bertold Schmidt-Thomé.
Bibliotheken dürfen Bücher an elektronischen Leseplätzen anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof im April entschieden und gab damit der TU Darmstadt Recht. Ein Verlag hatte 2010 auf Unterlassung geklagt, weil die Universität den Studenten Bücher – unter anderem auch des klagenden Verlages – digital zur Verfügung stellte, aber abgelehnt hatte, das vom Verlag herausgegebene E-Book zu beziehen. Die Begründung des BGH liegt nun vor. Im Kern lautet sie, dass nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die Nutzer der Leseplätze die Werke unrechtmäßig vervielfältigen. Das Ausdrucken oder Abspeichern zum privaten Zweck ist zulässig. (Az. I ZR 69/11).
"Auch wenn hier ein Verwerter zwischengeschaltet ist, geht es bei der Auseinandersetzung im Kern wieder um die angemessene Vergütung der Urheber. Die gesetzliche Regelung, auf die der BGH seine Entscheidung stützt, erschwert es Verlagen, die Verbreitung unrechtmäßiger digitaler Kopien ihrer Werke an der Quelle zu verhindern, wenn es keine andere vertragliche Vereinbarung gibt.
Verlage müssen nun versuchen, über ihre Vertragsbedingungen gegenüber öffentlichen Abnehmern, wie z.B. Universitätsbibliotheken, ein Verbot der Vervielfältigung nach §§ 52b, 53 UrhG durchzusetzen. Es muss dabei außerdem dafür Sorge getragen werden, dass solche Vertragsbedingungen auch bei der Abnahme über den Buchhandel Wirksamkeit entfalten. Parallel dazu wären Unterlassungsansprüche gegen Internetportale, die privat eingestellte, digitale Werkkopien verbreiten, wegen unzulässiger gewerblicher Vervielfältigung zu prüfen (Geschäftsmodell Inhalt gegen Werbung)."
Bertold Schmidt-Thomé
16.09.2015
Nach einer teils hitzigen Debatte zu der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes hat Staatsministerin Monika Grütters eine Rundumerneuerung vorgenommen. Unser Anwalt und Kunsthistoriker Bertold Schmidt-Thomé über den Entwurf.
"Endlich gibt es eine Entwurfsgrundlage über die man sprechen kann. Die veröffentlichte Fassung enthält nicht nur den Gesetzestext sondern den gesamten Referentenentwurf mit Begründung im Anhang. Es ist ein stark veränderter Entwurf, der in fast allen wichtigen Punkten überarbeitet worden ist. Frau Grütters hat das umgesetzt, was sie angekündigt hat. Nämlich zuzuhören. Was den Inhalt anbetrifft wurden viele Bedenken aufgenommen und Regelungen entschärft wurden. Es bleibt jedoch die Tendenz, dass die Rechte Privater und die des Handels eingeschränkt werden. Das Gesetz steht damit konsequent in einer Linie der aktuellen, Freiheitsrechte einschränkenden Gesetzgebung. Nun folgen die Lesungen im Bundestag und Bundesrat. Außerdem folgt eine weitere Anhörungsrunde. Es wird also weiterhin spannend bleiben."
18.08.2015
Seit zehn Jahren würdigt der Deutsche Kulturförderpreis besondere Projekte von Unternehmen im Kulturbereich. dtb rechtsanwälte ist dieses Jahr auch unter den Bewerbern.
Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI e. V. vergibt einmal im Jahr gemeinsam mit seinen Partnern Süddeutsche Zeitung und Handelsblatt den Deutschen Kulturförderpreis – eine bundesweite Auszeichnung für unternehmerisches Kulturengagement.
dtb rechtsanwälte hat sich dieses Jahr mit dem Magazin "art value – Positionen zum Wert der Kunst" beworben. art value ist ein interdisziplinäres Fachmagazin zu Fragen der Wertschätzung der Kunst, das von dtb rechtsanwälte seit 2007 gefördert wird. Experten aus unterschiedlichen Wissensbereichen diskutieren ästhetische, politische, ideologische und ökonomische Kriterien, die zur Bewertung von Kunst herangezogen werden können.
Im Rahmen einer feierlichen Gala werden die Preise im November 2015 in Berlin verliehen.
21.07.2015
"Die Nationalisierung von Kulturgütern ist eine fragwürdige Kategorie", schreibt unser Partner Bertold Schmidt-Thomé in der Zeitung DIE WELT über den Gesetzesentwurf der Staatsministerin für Kultur- und Medien.
Die geplante Änderung des Kultugutschutzgesetzes wird weiterhin angeregt diskutiert. Eine Pressekonferenz der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters (CDU), vergangene Woche sollte die Debatte versachlichen. Dies ist zum Teil geschehen, und auch positive Stimmen sind zu vernehmen - dennoch sind viele Künstler, Sammler und Museen verunsichert.
Unser Partner und Anwalt Bertold Schmidt-Thomé diskutiert in der Zeitung DIE WELT das Für und Wider des Entwurfes und schlägt notwendige Änderungen vor.
01.07.2015
Berliner Anwalt Lucas Elmenhorst und dtb rechtsanwälte gehen getrennte Wege
Nach vier erfolgreichen Jahren haben Lucas Elmenhorst und dtb rechtsanwälte einvernehmlich entschieden, den Arbeitsvertrag aufzulösen.
"dtb rechtsanwälte und Lucas Elmenhorst haben vier Jahre erfolgreich zusammengearbeitet. Dafür danken wir ihm. Er wird sich in den kommenden Monaten zum Notar weiterqualifizieren und wir wünschen Lucas an seiner neuen Wirkungsstätte viel Erfolg", sagt Dr. Pascal Decker, Gründungspartner von dtb rechtsanwälte.
19.06.2015
Das Kulturgutschutzgesetz soll Kulturgut vor Beschädigung, Diebstahl und Zerstörung bewahren. Nun soll das Gesetz erneuert werden. Über die Novellierung wird heftig debattiert. Zu Recht?
Dass Kulturgüterschutz wichtig ist – darüber sind sich alle einig. Dennoch wird die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes stark debattiert. Warum?
Bei der geplanten Änderung handelt es sich um ein neues Gesetz, das die bereits existierenden Gesetze, das Kulturgutschutzgesetz und das Kulturgüterrückgabegesetz, vereinen soll. Die Novelle wird außerdem damit begründet, dass der deutsche Kulturgüterschutz an internationale Standards angepasst werden soll. Geplant ist, die Ein- und Ausfuhrregelungen von Kulturgut zu verschärfen und klare Sorgfaltspflichten für den Erwerb von Kulturgütern zu formulieren. Die Modifizierung wird von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, in die Wege geleitet und soll Anfang 2016 in Kraft treten. Das Ministerium vertritt den Standpunkt, dass der Kunsthandelsstandort Deutschland durch strengere Regelungen gestärkt werde. Jüngste Vorfälle von Fälschungen und Betrug sorgten für Negativschlagzeilen.
Erlaubter Tatbestand wird zum Verbot
Umstritten ist besonders die mit dem Gesetzesprojekt verbundene Regelung zur Ausfuhr von Kulturgütern. Bisher wurden besonders wichtige Kulturgüter von jedem Bundesland in einem "Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes" erfasst. Sollte eines dieser eingetragenen Kulturgüter ausgeführt werden, so bedurfte es einer amtlichen Genehmigung. Vor allem die mangelnde Initiative mit der dieses Verzeichnis geführt wurde, war Ursache dafür, dass die Ausfuhr von Kulturgütern nur in wenigen Fällen wegen eines Eintrages in das Verzeichnis verhindert werden konnte. Dem soll der Gesetzesentwurf nun mit strengeren Ausfuhrregelungen begegnen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, den Export von national wertvollem Kulturgut generell einer Genehmigungspflicht zu unterstellen. Wie bestimmt werden soll, was national wertvoll ist, bleibt jedoch zunächst offen. Die vorgesehene Regelung würde besonders private Sammler und Galerien treffen, da staatliche Museen von der Genehmigungspflicht freigestellt werden sollen. Dass der Kunsthandelsstandort Deutschland auch von dem Austausch privater Sammlungen auf dem internationalem Markt lebt, wird dabei missachtet.
Deutlich mehr Kunstwerke wären nur noch in Deutschland handelbar, wenn das Gesetz sich an einer EU-Regelung orientiert, die allein auf Material, Alter und – oftmals sehr niedrige - Wertgrenzen abstellt, merkte unser Partner und Anwalt Bertold Schmidt-Thomé in der Zeitung Die Welt an. In England beispielsweise gibt es stattdessen ein sogenanntes Vorkaufsrecht des Staates, das dem Land innerhalb einer Frist ermöglicht, das Kulturgut zu erwerben. Geschieht dies nicht, so darf der Besitzer darüber frei verfügen. Dies ist in Deutschland nicht vorgesehen. Es stellt sich also die Frage: Ist es sinnvoll den Transfer von Kulturgütern zu erschweren?
01.06.2015
Die passgenaue Markenarchitektur ist Voraussetzung für erfolgreiche Unternehmen. Den Überblick über eingetragene Marken zu behalten, ist nicht leicht. dtb rechtsanwälte und die Agentur für Markenkommunikation PLEX haben dafür ChequeB konzipiert. Hier geht es zum Video.
Unternehmen besitzen oft eine große Anzahl eingetragener Marken – den Überblick haben sie aber verloren. So verkennen sie nicht nur das Potenzial der einzelnen Marken, sondern sind auch angreifbar auf dem Markt. Denn oft sind eingetragene Marken nicht mehr aktuell.
08.05.2015
Zwei scheinbar ungleiche Begriffe aus unterschiedlichen Welten. Und doch gibt es vielerlei Berührungspunkte. Diese arbeiten unsere Anwälte Dr. Pascal Decker, Nicole Schmidt und Anna Kathrin Distelkamp in ihrem Workshop im Rahmen des Deutschen Fundraising Kongress heraus.
Der Wettbewerb um Spendengelder rückt gemeinnützige Organisationen mehr und mehr in die Öffentlichkeit. Dabei kommt es vor, dass sich Trittbrettfahrer an den guten Ruf der Organisationen hängen und Marken kopiert werden. Wettbewerbs- und Markenrecht sind effiziente Instrumente um sich dagegen zu wehren. Eine starke Markenstrategie unterstützt die Positionierung am Markt und gewährleistet ein Monopol an Wörtern, Slogans, Bildern und weiteren Zeichen.
Auch die Wahl der Rechtsform ist entscheidend für gemeinnützige Organisationen. Wie man Rechtsformen für verschiedene Tätigkeitsfelder wirkungsvoll vereinbaren kann und sich im Wettbewerb schützt, erklären unsere Anwälte in ihrem Workshop "Gemeinnützigkeit und Wettbewerb".
Deutscher Fundraising Kongress 2015
Zeit: 19. - 21. Mai 2015
Ort: andel's Hotel Berlin, Landsberger Allee 106, 10369 Berlin
28.04.2015
Während des Literaturfestes München 2014 zeigte der Künstler Jonathan Meese den Hitler-Gruß und wurde verklagt. Seine Geste ist als Performance anzusehen – so entschied jetzt das Landgericht München und stellte das Verfahren ein. Unser Anwalt Dr. Pascal Decker vertritt den Künstler.
Jonathan Meese war am 21. November 2014 beim Literaturfest München zu Gast, um zu dem Thema "Diktatur der Kunst" eine Performance durchzuführen. Während seines Auftrittes äußerte sich der Künstler über die gerade erfolgte Absetzung seiner Parsifal-Inszenierung in Bayreuth und sprach dann über das Leitthema des Abends. Währenddessen zeigte er an einigen Stellen den 'Hitler-Gruß'.
"Dieser Auftritt ist als Performance anzusehen und damit ein Werk der Kunst", äußert sich sein Anwalt Dr. Pascal Decker zu dem Fall. Er argumentierte, dass das Verhalten von Meese unter Berücksichtigung der Kunstfreiheit gewertet werden sollte. Jonathan Meese ist national und international als einer der wichtigsten zeitgenössischen deutschen Künstler erfolgreich und dafür bekannt, dass er in seinen Werken immer wieder Persönlichkeiten der Weltgeschichte und Mythen thematisiert. "Die Veranstalter und das Publikum, das 12 € für ein Ticket ausgegeben hat, wussten, was sie erwartet", argumentiert Dr. Decker. Dies ist das vierte Verfahren gegen den Künstler, das mit einem Freispruch endet.
24.04.2015
Gemeinsam mit dem World Wide Fund for Nature (WWF) organisierten dtb rechtsanwälte die April-Ausgabe des kunst.kabinett. Zu Gast war Tilman Kriesel – Enkel des Sammlerehepaars Dr. Bernhard und Margit Sprengel – der über die Leidenschaft sprach, die in der Kunst und im Naturschutz nicht fehlen darf.
Es war ein schöner und anregender Abend – da waren sich die Gäste des kunst.kabinett einig. Dem vorgesehenen Thema „Kunst und Philanthropie“ widmete sich der Referent des Abends Tilman Kriesel. In seinem Vortrag gewährte der Kunstberater Einblick in das Leben seines Großvaters Dr. Bernhard Sprengel, der Schokoladenfabrikant, der sich zu einem bedeutenden Kunstsammler entwickelte und das Sprengel-Museum Hannover begründete. Neben interessanten Anekdoten wurde auch die Brücke zwischen Kunst und Naturschutz geschlagen. Leidenschaft, so sagte Tilman Kriesel, bräuchte es um in beiden Bereichen engagiert und wirkungsvoll zu sein.
Das Format kunst.kabinett veranstaltet dtb rechtsanwälte vier Mal im Jahr. In einem kleinen Rahmen können sich Gäste und Referent zu aktuellen Themen austauschen. Nach einem Vortrag und einer Gesprächsrunde bleibt immer Zeit um sich bei Wein und Käse kennen zu lernen.
Tilman Kriesel ist geschäftsführender Gesellschafter der Tilman Kriesel Art Advisors GmbH in Hamburg und Mitgründer des Förderkreises der Deichtorhallen und Gründer sowie Vorstandsmitglied des jungen Freundeskreises des Sprengel Museums Hannover ‚sprengels.net‘.
21.04.2015
Mit digitaler Kunst zu handeln ist kein leichtes Unterfangen. Denn diesen Kunstwerken fehlt der Reiz des Seltenen der materielle Kunstwerke interessant macht. Der Unternehmer und Künstler Stephan Vogler hat nun in Zusammenarbeit mit dtb rechtsanwälte und mit Hilfe der Bitcoin-Technologie eine Lösung entwickelt.
Digitale Kunst kann sich oft schwer auf dem internationalen Markt behaupten. Ein Grund dafür ist, dass sie beliebig oft abrufbar scheint und somit schwer zu handeln ist. Stephan Vogler und dtb rechtsanwälte haben eine neuartige Lizenz entwickelt, die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten digitalen Werken in limitierte und handelbare Güter verwandelt. Dies ist mit Hilfe der Bitcoin-Technologie möglich.
Bitcoin ist die Bezeichnung einer elektronische Währung und eines Zahlungssystems. Mit diesem System ist es möglich ohne Mitwirkung Dritter – beispielsweise einer Bank – Überweisungen über das Internet abzuwickeln. Die Guthaben der Teilnehmer werden elektronisch gespeichert. Der Marktwert von Bitcoins beruht auf Angebot und Nachfrage.
Stephan Vogler ist Mitgründer und Geschäftsführer der CipSoft GmbH. Seine langjährige Beschäftigung mit Fragen der Philosophie, der Informationstheorie, der Kunst, des Rechts und der Ökonomie, haben ihn dazu veranlasst, eigene Werke zu diesen Themen zu erstellen.
15.04.2015
Auch in diesem Jahr findet während der Art Cologne der Art Congress Cologne statt. Unser Anwalt Dr. Lucas Elmenhorst ist als Kunstmarktexperte auf der Tagung dabei und wird über das Thema Authentizität von Kunstwerken sprechen.
"Der Kunstmarkt des 21. Jahrhunderts im Spannungsfeld von Transparenz, Beschleunigung und Globalität" – so lautet das Thema des Art Congress Cologne 2015. Spannende Statements, Vorträge und Podiumsdiskussionen beschäftigen sich mit dem Kunstmarkt und den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.
So setzt sich auch das Panel „Rechtmäßiger Erwerb von Kunstwerken – die zunehmende Bedeutung von Kaufverträgen und Due Diligence im Kunstmarkt“ mit rechtlichen Fragen auseinander. Unser Anwalt Dr. Lucas Elmenhorst ist als Anwalt und Kunstmarktexperte vertreten und wird sich nach einem Impulsvortrag über die Authentizität von Kunstwerken mit den anderen Referenten und dem Publikum unter anderem über dieses Thema austauschen.
Der Art Congress Cologne richtet sich an Privatsammler, Kunstinteressierte, professionelle Kunstmarktteilnehmer wie auch an Institutionen, Banken und Family Offices.
Datum: 17. April 2015
10.04.2015
In Berlin beginnt nun das neue Sommersemester. Unsere Anwältin Dr. Mara Wantuch-Thole gewährt auch dieses Jahr wieder Einblicke in die Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin.
Das interdisziplinäre Seminar für Studierende der Kunstgeschichte und der Rechtswissenschaft widmet sich der Frage, auf welche Weise das Recht die Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren der "Kunstwelt" regelt. Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Themenschwerpunkte: Rechtsfragen des Urheberrechts und Rechtsfragen der Museums- und Kunstmarktpraxis.
Dr. Wantuch-Thole lehrt gemeinsam mit Dr. Friederike Gräfin von Brühl, K&L Gates.
Einführung am 21. April 2015
Weitere Termine:
15./16. Mai 2015
3./4. Juli 2015
25.03.2015
In der Berliner Kulturszene Fuß zu fassen, ist besonders für Berufsanfänger und Querseinsteiger kein Leichtes. Der Kulturförderpunkt Berlin richtete Mitte März eine Netzwerkveranstaltung aus, um Hilfestellung zu leisten. Eine der Referenten war unsere Anwältin Anna Kathrin Distelkamp.
Aller Anfang ist schwer. Das gilt auch für KünstlerInnen, die sich in der Berliner Kulturszene etablieren wollen. Bevor sie mit der Planung eigener Projekte beginnen können, sind grundsätzliche Fragen zu klären wie: Welche Rechtsform ist die richtige und welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Der Kulturförderpunkt Berlin richtete dazu die Veranstaltung Wie fange ich an? Erste Schritte in der Freien Berliner Kulturszene aus. Unsere Anwältin Anna Kathrin Distelkamp beriet gemeinsam mit Katja Grabert von dem Netzwerk Selbsthilfe e.V. zu rechtlichen Fragen.
20.03.2015
Im April ist unser Anwalt Dr. Pascal Decker bei einer Stiftungsveranstaltung der Pax-Bank zu Gast. Thema ist die Bedeutung von Markenbildung für die Identität von Stiftungen.
Unter dem Titel Was unsere Stiftung besonders macht – oder: Warum sollte jemand uns sein Geld geben? lädt die Pax-Bank Mitte April ein, gemeinsam zu erörtern, was die spezielle Identität jeder Stiftung ausmacht, wie man diese herausstellt und wie man sie als Marke lebt.
Christian Schlimok, Geschäftsführer der Novamondo GmbH, wird mit unserem Anwalt Dr. Pascal Decker das Thema aus kommunikativer und aus rechtlicher Sicht beleuchten.
Zeit: 17. April 2015, 13 - 17.30 Uhr
Ort: Stuttgart
Teilnahmegebühr: jeweils 50€
13.03.2015
Wird Kunst verliehen, so sind viele Beteiligte in den Prozess eingebunden: Sammler, Museen, Speditionen, Galerien und die Öffentlichkeit. Worauf zu achten ist, wird im Rahmen der Art Cologne diskutiert. Einer der Redner ist unser Anwalt Dr. Lucas Elmenhorst.
Die Art Cologne steht für das Betrachten, Genießen und Kaufen von Kunstwerken. Kunstliebhaber und -sammler finden auf der ältesten Kunstmesse der Welt ein breites Angebot moderner und zeitgenössischer Kunst. Dieses Jahr findet die Messe vom 16. - 19. April statt.
Während der Messezeit beschäftigen sich viele Veranstaltungen mit Themen rund um Kunst und Kunsthandel. Das 4. Kölner Kunstversicherungsgespräch setzt sich mit dem Leihverkehr von Kunstwerken auseinander. Die Zilkens Fine Art Insurancebroker lädt am ersten Messetag ein, in einem Kreis von Experten unter anderem die Wirkung von Leihverträgen und Erfahrung mit Ausstellungsorten zu erörtern. Auf dem Podium wird auch unser Anwalt Dr. Lucas Elmenhorst vertreten sein.
Datum: 16. April 2015
Ort: Blauer Salon, Koelnmesse
Anmeldung unter: info@zilkensfinart.com
27.02.2015
Laut Presseberichten verdienen militante Gruppen unter anderem ihr Geld mit dem illegalen Verkauf von Raubkunst. Westliche Regierungen versuchen nun gemeinsam dagegen vorzugehen. Unsere Anwältin Mara Wantuch-Thole untersucht in ihrer Doktorarbeit wie gestohlenes Kulturgut über Staatsgrenzen hinweg eingeklagt werden kann und bezieht dabei Ergebnisse internationaler Abkommen mit ein.
Wie Medien berichten, finanziert sich das Terror-Regime in Nahost zu einem großen Teil durch den illegalen Handel mit Kulturgütern aus Syrien und dem Irak. Dem britischen Abgeordneten Robert Jenrick zufolge handelt es sich um "das größte Ausmaß an Plünderungen" seit dem Zweiten Weltkrieg. Zwischen Großbritannien und den USA ist nun ein Abkommen im Gespräch, um gemeinsam gegen die illegale Einfuhr von Kulturgütern vorzugehen. In Deutschland verspricht die Erneuerung des Kulturgüterrechts schärfere Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Kulturgut sowie eine Erleichterung der Durchsetzbarkeit von Herausgabeansprüchen. Die Änderung soll Anfang 2016 in Kraft treten.
Mit dem Thema Kulturgüterschutz beschäftigt sich eingehend unsere Kollegin Dr. Mara Wantuch-Thole in ihrem Buch "Cultural Property in Cross-Border Litigation" in der sie die rechtsordnungsübergreifende Einklagbarkeit von Ansprüchen an illegal ausgegrabenen, exportierten oder gestohlenen Kulturgütern, untersucht. Erläutert werden auch die gerade in Kraft getretene Syrien-Richtlinie sowie die Irak UN-Resolution aus dem Jahr 2003.
12.02.2015
Was macht eine Organisation wertvoll? Welches Profil passt zu welchem Verband? Das Forum Verbandsmarketing und -kommunikation setzt sich mit diesen und anderen Fragen auseinander. Unsere Anwältin Nicole Schmidt wird einen Workshop zum Thema Verbandslogo und Marketing halten.
Ende April findet die vierte Ausgabe des Forums Verbandsmarketing und -kommunikation in Köln statt. In Vorträgen und Workshops wird unter anderem die erfolgreiche Umsetzung von Kampagnen diskutiert, der Umgang mit Krisensituationen besprochen und aufgezeigt wie Pressearbeit auch mit wenig Mitteln erfolgreich sein kann.
Verbandslogo in der Markenkommunikation
Unsere Anwältin Nicole Schmidt wird gemeinsam mit Christian Schlimok, dem Geschäftsführer der Novamondo GmbH, einen Workshop zu dem Thema „Vom Verbandslogo zur Markenkommunikation" halten. Darin diskutieren die Referenten, was einen gelungenen Außenauftritt ausmacht, wie Qualitäts- und Differenzierungsmerkmale optimal vermittelt werden können und was neben visuellen Faktoren noch eine Rolle spielt - gemäß dem Untertitel des Workshops: Was wirklich in den Köpfen der Mitglieder hängen bleibt.
Datum: 28./ 29. April 2015
Anmeldungen bis zum 20. März 2015 erhalten einen
Rabatt von 100 €.
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind.
01.02.2015
Die zweite Ausgabe des Kanzlei-Boutiquen-Salons war wieder gut besucht und bot den teilnehmenden Kanzleien die Möglichkeit Kontakte auszubauen. Im Rahmen der Veranstaltung erläuterte Dr. Nikolaus Förster, Chefredakteur des Unternehmermagazins Impulse, was Kanzleien in ihrer Pressearbeit beachten sollten.
Nach dem gelungenen Auftakt des ersten Treffens Ende November kamen erneut rund 30 Vertreter verschiedener Kanzleien zusammen, um sich über aktuelle Themen auszutauschen.
Gemeinsam mit der gastgebenden Kanzlei lindenpartners begrüßte die Initiatorin und Kulturmanagerin Claudia Bonacker die Anwesenden. Mit dem provokanten Titel "Garantiert uninteressant - wie Sie sicherstellen, dass Medien Sie garantiert links liegen lassen" eröffnete Dr. Nikolaus Förster, Chefredakteur des Unternehmermagazins Impulse, seinen Vortrag.
Danach hatten die Teilnehmenden Zeit sich auszutauschen und den Ausblick zu genießen.
Ziel der Netzwerktreffen ist es, sich gemeinsam weiterzuentwickeln und zuverlässige Kontakte aufzubauen - von denen Mandanten und Kanzleien langfristig profitieren.
09.01.2015
Im Februar beginnt zum wiederholten Male der dreimonatige Kurs Kuratieren an der Universität der Künste Berlin. Die Weiterbildung richtet sich an alle, die das Kuratieren neben- oder hauptberuflich ausüben möchten, sowie an Entscheidungsträger öffentlicher Institutionen und Unternehmen. Eine der Dozentinnen ist Anna Kathrin Distelkamp.
Die Anmeldefrist endet am 30. Januar 2015.
Der Zertifikatskurs Kuratieren vermittelt durch erfahrene Fachdozentinnen und -dozenten, individuelle Beratung und Besuche von Ausstellungsorten fundierte Kenntnisse für die kuratorische Praxis. Auf Seminaren, Exkursionen und Foren können Sie an konkreten Fallbeispielen sämtliche Schritte von der Idde, über die Planung bis zur Umsetzung erlernen.
Die Weiterbildung ist in fünf Modulen gegliedert, die an je
2 Tagen stattfinden. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie berufsbegleitend einen kompakten Überblick über die aktuellen Handlungsfelder des Kuratierens.
Eine Ihrer Referentinnen ist Anna Kathrin Distelkamp von dtb rechtsanwälte.
Laufzeit: 27. Februar – 09. Mai 2015
Uhrzeiten: Freitag und Samstag: 9 – 18 bzw. 19 Uhr
Anmeldeschluss ist der 30. Januar 2015.
Derzeit gibt es leider nur noch Wartelisten-Plätze.
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!
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