22.10.2024

Medienrecht: Online-Bewertungen

In der heutigen, digital vernetzten Welt können Bewertungen im Internet erhebliche Auswirkungen auf den persönlichen und geschäftlichen Erfolg haben. Online-Bewertungen sind dabei oft der erste Eindruck, den potenzielle Kunden, Geschäftspartner oder Interessenten erhalten. Gerade für Personen, deren Ansehen und Ruf eine entscheidende Rolle spielen – sei es aufgrund ihrer exklusiven Dienstleistungen, ihres kreativen Schaffens oder ihrer geschäftlichen Tätigkeiten – ist es von großer Bedeutung, ihre Online-Reputation aktiv zu schützen. Doch was kann man tun, wenn eine Bewertung ungerechtfertigt ist oder gar auf falschen Behauptungen beruht?

Warum Online-Bewertungen so wichtig sind

Online-Bewertungen wirken sich nicht nur auf den ersten Eindruck aus, sondern können sich auch unmittelbar auf geschäftlichen Erfolg und persönliche Wahrnehmung auswirken. Eine einzige negative Bewertung kann eine Reihe potenzieller Kunden oder Partner verunsichern und langfristig das Vertrauen in eine Person oder ein Unternehmen beeinträchtigen. Dies gilt besonders, wenn die Bewertung inhaltlich unzutreffend oder verleumderisch ist. Hier ist es entscheidend, schnell und überlegt zu handeln, um den Schaden zu begrenzen.

Was tun gegen unfaire oder falsche Bewertungen?

Bewertungen, die aus der Luft gegriffen sind oder sogar gezielt den Ruf schädigen sollen, sind keine Seltenheit. Doch glücklicherweise gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um sich gegen solche Bewertungen zur Wehr zu setzen. Folgende Schritte helfen, Ihre Rechte zu wahren:

  1. Prävention ist besser, als Reaktion
    Statt sich durch schlechte Bewertungen in die Defensive drängen zu lassen, ist gute Vorbereitung und Prävention die beste Verteidigung. Sie können Ihre Online-Reputation aktiv im Vorfeld schützen, beispielsweise durch den Aufbau positiver Bewertungen von zufriedenen Geschäftspartnern sowie die Entwicklung einer Umgangsweise für unliebsame Äußerungen. Eine durchdachte Kommunikationsstrategie kann dabei helfen, die eigenen Narrative zu setzen und negative Einflüsse auszugleichen.
  2. Professionelle Kommunikation – Der erste Schritt zur Deeskalation: Kommt es doch einmal zu einer negativen Bewertungen, sollte der erste Schritt darin bestehen, diese genau zu prüfen und zu überlegen, ob eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Verfasser möglich ist. Ein sachliches und freundliches Gespräch kann oft helfen, Missverständnisse auszuräumen. Im besten Fall wird die Bewertung zurückgezogen. Es ist jedoch wichtig, dass man in der Kommunikation ruhig und professionell bleibt, um Eskalationen zu verhindern. Unbedingt zu vermeiden ist der Streisand-Effekt: Versuche, eine unliebsame Information offensiv zu beseitigen, können deutlich mehr öffentliche Aufmerksamkeit auf diese lenken.
  3. Verstoß gegen Richtlinien melden: Viele Plattformen, wie beispielsweise Google, bieten die Möglichkeit, Bewertungen zu melden, die gegen ihre Richtlinien verstoßen. Dazu gehören insbesondere Inhalte, die diffamierend sind, auf falschen Tatsachen beruhen oder gegen die allgemeinen Standards der Plattform verstoßen. Über den eigenen Google-Account können solche Bewertungen gemeldet werden, wobei eine erfolgreiche Entfernung jedoch häufig Zeit in Anspruch nimmt und keine Garantie bietet.
  4. Juristische Schritte: Abmahnung und Unterlassungsanspruch: Wenn eine Bewertung rechtswidrig ist, können auch rechtliche Schritte eingeleitet werden. Eine Möglichkeit ist es, den Verfasser der Bewertung zur Löschung und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern. Dies kann durch eine anwaltliche Abmahnung geschehen, die klarstellt, dass die Verbreitung falscher Tatsachen oder von Schmähungen nicht geduldet wird.
  5. Gerichtliches Vorgehen: Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Verfasser der Bewertung unmöglich oder gescheitert, kann in bestimmten Fällen auch ein gerichtliches Vorgehen gegen die Plattform selbst in Betracht gezogen werden. Hier kann es darum gehen, die Identität des Verfassers herauszufinden oder die Plattform zur Löschung der Bewertung zu verpflichten. Besteht der Verdacht einer Fake-Bewertung, gibt es die Möglichkeit, die Plattform zur Herausgabe von Informationen zu bewegen, die deren Überprüfung ermöglichen.
  6. Schadensersatzansprüche prüfen: Wenn nachweislich ein finanzieller Schaden entstanden ist, etwa durch den Verlust von Aufträgen oder durch eine Schädigung der Reputation, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies erfordert eine fundierte Beweisführung, ist aber eine Möglichkeit, den entstandenen Schaden auszugleichen und den Verfasser zur Verantwortung zu ziehen.

Wann sind Bewertungen rechtswidrig?

Bewertungen genießen als Meinungsäußerungen gemäß Art. 5 Abs. 1 GG besonderen Schutz. Sie sind in der Regel zulässig, wenn die Bewertung nicht auf die Schmähung des Bewerteten aus ist, oder eine Formalbeleidigung darstellt.  Liegt keiner dieser Fälle vor, muss zwischen den berechtigten Interessen des Bewerteten, der möglicherweise in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) verletzt ist, und der Meinungsfreiheit des Bewerters abgewogen werden. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann dann auch eine Meinungsäußerung rechtswidrig sein. Stets verboten sind allerdings unwahre Tatsachenbehauptungen, z.B. wenn ein Geschäftskontakt vorgespiegelt wird, der tatsächlich nicht vorlag.

Rechtzeitige Maßnahmen für den Schutz Ihrer Reputation

Eine ungerechtfertigte oder falsche Online-Bewertung kann schnell zu einem echten Problem werden, vor allem wenn sie über einen längeren Zeitraum hinweg online sichtbar bleibt. Eine makellose Online-Präsenz hat einen hohen Wert und es ist schwer, ein angekratztes Renommee wieder zu korrigieren. Vorbereitung und schnelles und überlegtes Handeln im Ernstfall ist daher entscheidend, um negative Auswirkungen zu minimieren. Lassen Sie nicht zu, dass unbegründete Kritik Ihr Ansehen beeinträchtigt.

dtb-Rechtsanwalt Leon van Lee, LL.M. ist Spezialist für Presserecht und Reputationsschutz.