Kunstrecht

KUNSTRECHT

Wir sind eine der führenden deutschen Kanzleien im Kunstrecht. Unsere Kanzlei ist Teil des Berliner Kunst- und Kulturbetriebs, aus ihm hervorgegangen und in ihm gewachsen. Wir beraten Privatpersonen beim Auf- und Ausbau ihrer Kunstsammlung. Wir beraten ausländische Künstlerinnen und Künstler, die auf dem deutschen Markt wachsen möchten ebenso wie inländische Künstlerinnen und Künstler, die sich im Ausland einen bleibenden Namen machen möchten.

Im Kunstrecht beraten wir u.a. Kunst- und Kulturinstitutionen, Museen, Verlage und Verbände bei der Gestaltung ihrer Verträge, in Restitutionsfragen sowie in Fragen des internationalen An- und Verkaufs. Wir beraten Galerien in ihrer Eigenschaft als Unternehmen, aber auch als soziale Begegnungsorte. Bei der Gestaltung aller Galerieverträge ist es unser Ziel, die Individualität jeder Galeristin und jedes Galeristen sowie der von ihnen vertretenen Künstlerinnen und Künstler zu berücksichtigen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Ausgestaltung und rechtlichen Absicherung der Vor- oder Nachlässe von Künstlerinnen und Künstlern. Wir haben eine Vielzahl von Lösungen erarbeitet, durch die das Oeuvre bedeutender Künstlerinnen und Künstler dauerhaft gesichert, Werkverzeichnisse erarbeitet und Kooperationen und Partnerschaften mit öffentlichen und privaten Institutionen institutionalisiert werden konnten. Unsere Branchenkenntnis und unser auf jahrzehntelanger und diskreter Vertrauensbasis entstandenes Netzwerk im Kunstmarkt haben uns dabei nicht selten geholfen, zuvor nicht ins Auge gefasste Verknüpfungen aufzuzeigen und unerwartete passende Konstellationen zu etablieren.

Bei der rechtlichen Beratung von privaten Kunstsammlungen stehen neben vertraglichen und strukturellen Fragen nicht selten steuerrechtliche Aspekte im Fokus. Neben der Unternehmensnachfolge ist die Schenkung oder Vererbung vom Kunst im Familienkreis das einzige steuerrechtliche Privileg bei der Nachfolgeregelung. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über einen wertvollen Erfahrungsschatz in der Ausgestaltung dieser Modelle.

Wir beraten den Kunsthandel und Auktionshäuser in allen Stationen des Umgangs mit Kunst- und Kulturgütern. Für die seit 2020 im Kunsthandel verschärfte Geldwäsche-Prävention haben wir mit dem Kölner Tech-Start-up  Kerberos Compliance das  Joint Venture legeARTIS gegründet und bieten den verpflichteten Händlerinnen und Händlern  eine anwendungsfreundliche und sichere Compliance-Plattform an. Mit unserer App können Galerien und Auktionshäuser ohne Expertenwissen und in einfachen Schritten ihre Verpflichtungen jederzeit von überall erfüllen, lästigen Papierkram vermeiden und – das ist das Wichtigste aus wirtschaftlicher Sicht – ihre Geschäfte ohne größere zeitliche Verzögerungen durchführen.