21.06.2022

Dr. Pascal Decker im Gespräch mit ARD Kontraste

Fynn Kliemann versteigerte digitale Kunstwerke für mehr als 200.000 Euro. Aber weil er sich nach Kontraste-Recherchen nicht an seine eigenen Auktionsbedingungen hielt, könnten ihm Schadensersatzforderungen drohen.

Kontraste fragte hierzu bei dtb rechtsanwälte nach. Nach Einschätzung von Dr. Pascal Decker, Partner der Kanzlei, haben die Geprellten ein Anrecht auf Schadensersatz, abhängig vom Marktwert der NFTs. Kliemanns Ausreden lässt Decker nicht gelten. "Es ist egal, ob man sich danach für etwas entschuldigt, was man davor angeblich nicht besser wusste, wenn man es leichterdings hätte wissen können: Die Haftung bleibt bestehen."

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