Archiv

23.11.2020

Erwähnung im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien

Das JUVE Handbuch für Wirthaftskanzleien hat sich längst als Referenzwerk für deutsche Anwaltskanzleien etabliert. Unsere Kanzlei findet auch in der Edition 2020/2021 wieder namentliche Erwähnung in der Kategorie Nachfolge/Vermögen/Stiftungen. Unsere Referenzen sind für Sie hier auch online einsehbar.

01.10.2020

Haftung von Auktionshäusern

Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten soeben ein wertvolles Gemälde eines renommierten Künstlers ersteigert. Natürlich sind Sie komplett begeistert - bis Ihnen auffällt: es ist eine Fälschung!

 

Gut zu wissen: Auktionshäuser müssen in einem solchen Fall haften. Gegenüber Ihnen als Käufer sind Auktionshäuser nämlich in der Position des Sachkenners. Aukitonshäuser haben bessere Möglichkeiten zur Überprüfung der eingelieferten Kunstwerke - und diese Überprüfung sollten sie auch sorgfältig durchführen, denn für fahrlässsig verkannte Mängel und Fälschungen müssen sie haften. Ein von vorneherein festgelegter Haftungsausschluss ist unwirksam.

 

So können Sie sich zwar mit Schock, aber ohne Schaden von Ihrem - wohl doch nicht so wertvollen - Kunstwerk trennen.

10.09.2020

Wiedererrichtung der Schinckel'schen Bauakademie

Der juristische Grundstein ist schon gelegt. Nach Errichtung der Bundesstiftung und auf Bitten des Vorstandes des Fördervereins Bauakademie positioniert sich auch unser Partner Dr. Pascal Decker in der Diskussion um die Wiedererrichtung der Schinckel’schen Bauakademie. Zuletzt hatte die öffentliche Diskussion über die Personalie des Gründungsrektors sachdienliche Argumente überlagert. Bauliche Tatsachen sollten bald folgen.

 

 

 

21.07.2020

legeARTIS - Mit den Regeln der Kunst

Gemeinsam mit dem LegalTech-Unternehmen Kerberos Compliance arbeitet dtb rechtsanwälte seit über einem Jahr an einer umfassenden Lösung zur Bewältigung der wachsenden Compliance-Herausforderungen auf dem Kunstmarkt. LegeARTIS ist ein Joint Venture unserer beiden Unternehmen, das sich zum Ziel gesetzt hat, dem internationalen Kunstmarkt standardisierte Lösungen in allen compliancebezogenen Fragen zu bieten. Mit legeARTIS bieten wir eine internetbasierte Plattform, sowie eine App, um die täglichen Herausforderungen in den Bereichen Geldwäschebekämpfung, Kulturgüterschutz oder Datenschutz erfolgreich zu meistern.

 

LegeARTIS übernimmt die vollständige Identifizierung und Authentifizierung der Kunden zum richtigen Zeitpunkt. Der gesamte Vorgang erfolgt digital, mit transparenten Kosten und auf individuelle Bedürfnisse angepasst. Zielgruppe ist dabei sowohl der deutsche, als auch der europäische Kunsthandel.

 

Hier gelangen Sie zur Webseite von legeARTIS.

02.07.2020

Nominierung zu den Best Lawyers in Germany 2021 Edition Awards

Strategische und spezialisierte Rechtsberatung in den Bereichen Kunst und Vermögen - dafür steht dtb. Ein großes Dankeschön geht an unsere Fachkolleginnen und Fachkollegen! Rechtsanwälte dieser Bereiche nominierten gleich beide unserer Partner als Best Lawyers 2021! Die Nominierung hebt Dr. Pascal Decker auf dem Gebiet Art Law hervor. Herr Schmidt-Thomé, M.A., überzeugt mit seinen Fähigkeiten im Bereich Trusts and Succession Planning. Wir bedanken uns für die Anerkennung durch ausgezeichnete KollegInnen auf unseren Rechtsgebieten.

 

25.11.2019

Stiftungspartner im Bundesverband Deutscher Stiftungen

dtb rechtsanwälte berät seit vielen Jahren in Fragen des Stiftungsrechts. Nach langjähriger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen sind wir nun auch offizieller Gründungspartner im Verband. Der Verband vertritt die Interessen von mehr als 22.000 Stiftungen in Deutschland. Gemeinsam mit ihm wollen wir erwerbsschaffende Gründungsmodelle entwickeln, um gemeinnützige Aktivitäten langfristig profitabel zu gestalten. Weitere Informationen zum Bundesverband Deutscher Stiftungen finden Sie hier.

08.11.2019

Kulturelle Werte und Eigentum: aktueller Beitrag in der FAZ

Gut zehn Jahre bereits dauert die Auseinandersetzung, in der sich das Land Hessen mit dem Finder eines altrömischen Pferdekopfes um einen angemessenen Finderlohn streitet. Bertold Schmidt-Thomé vertritt den Landwirt, auf dessen Grundstück der heute im Saalburg-Museum ausgestellte bronzene Pferdekopf gefunden wurde. Der Fund des antiken Relikts war nicht nur für die Archäologie eine Sensation. Denkmalrechtlich setzt sich dieser außergewöhnliche Fall mit der spannenden Frage auseinander, wie archäologische Funde mit Hilfe von unterschiedlichen Werkkategorien, wie zum Beispiel die der "künstlerischen" oder "historischen" Bedeutung, angemessen zu bewerten sind.

 

Helmut Schwan geht dieser Frage nun in einem hier abrufbaren Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nach.

21.10.2019

Geldwäscheprävention

Mehr als 90 Gäste aus der Galerien- und Kunsthandelswelt lernten am Montagnachmittag in der Mendelssohn-Remise das Lösungsmodell kennen, dass dtb rechtsanwälte in Kooperation mit dem Compliance-Spezialisten Kerberos Compliance aus Köln erarbeitet hat, um den Kunstmarkt für die Anforderungen der 5. Geldwäsche-Richtlinie der EU fit zu machen. Es gab viel positive Resonanz und daneben lebhafte rechtspolitische Diskussionen. Ein interessanter Vortrag unseres Kooperationspartners Dr. Stephan Zilkens, Zilkens Fine Art Insurancebroker GmbH, zu den vielfältigen Wegen, Kunstfinanzierung versicherungsrechtlich abzusichern, rundete das Programm ab.

 

29.08.2019

Geldwäscheprävention

Das verschärfte Geldwäschegesetz ist in aller Munde. Doch welche Auswirkungen hat das Gesetz für Kunsthändler, Kunstvermittler, Galerien und Auktionshäuser? Der Spezialist für Kunstversicherungen Zilkens Fine Art Insurancebroker GmbH und dtb rechtsanwälte informierten über das neue Geldwäschegesetz sowie über Versicherungen im Rahmen der Kunstfinanzierung in Köln.

 

26.08.2019

Steuerpolitik ohne Gespür für den Kunstmarkt?

Mit der jüngsten Debatte zur Vermögenssteuer stellt sich auch die Frage, welche Auswirkungen die geplante Steuer auf den Kunstmarkt hat. Der Deutschlandfunk (Kultur heute) erkundigte sich und stellte Dr. Pascal Decker die Frage, was eine Vermögenssteuer für den Kunstmarkt bedeuten würde.

 

Das vollständige Interview hören Sie hier

 

28.06.2019

Dr. Pascal Decker: erneut unter Deutschlands besten Anwälten im Kunstrecht

Best Lawyers und Handelsblatt haben Pascal Decker erneut im Bereich Kunstrecht in die Liste Deutschlands bester Anwälte aufgenommen. Der amerikanische Fach-Verlag Best Lawyers gilt als einer der ältesten und renommiertesten Anwaltsbewertungsdienste weltweit. Seit über 30 Jahren ermittelt und veröffentlicht der Verlag Empfehlungslisten der besten Anwälte in 75 Ländern weltweit in über 140 Arbeitsbereichen, in Deutschland exklusiv in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt.
Das Ergebnis des Best Lawyers-Ratings wurde im Handelsblatt in der Ausgabe vom 28./ 29./ 30. Juni 2019, S. 44 – 49, veröffentlicht und kann sowohl über die Suchfunktion bei Handelsblatt Online als auch auf der Website von bestlawyers eingesehen werden.

 

20.08.2019

Veranstaltung mit Relevanz: TIAMSA, BVDG und dtb luden zur Diskussion

TIAMSA Legal in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändlern e.V. und dtb rechtsanwälte luden zu einer Podiumsdiskussion. Akteure des Kunstmarktes und Experten aus dem Compliancebereich befassten sich mit der hochaktuellen Fragestellung, welche Auswirkungen Compliancevorgaben auf den Kunstmarkt haben und wie diese sinnvoll implementiert werden können.

 

Mehr finden Sie hier & hier

 

05.06.2019

Zum Diskurs: unser Partner Dr. Pascal Decker im Handelsblatt

"Entscheidend sind die Auswirkungen auf das Kaufverhalten und die Strukturen des Handels." Dr. Pascal Decker äußert seine Bedenken zum neuen Geldwäschegesetz. Der Artikel "Bürokratie und Kunst" von Christiane Fricke findet sich im Handelsblatt in der Ausgabe vom 5. - 7. Juni 2019, S. 56 - 57.

 

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24. - 26.05.2019

Ein Recht für die Kunst: unser Partner Bertold Schmidt-Thomé als Lecturer bei der European Outsider Art Association (EOA) in Stockholm

Als Gastreferent nahm Partner Bertold Schmidt-Thomé an der EOA-Konferenz teil und befasste sich mit der Stiftung Geyso20, einer Organisation der Lebenshilfe Braunschweig. Dort erhalten Menschen mit Behinderungen die Freiheit und den Raum, kreativ zu arbeiten. Sowohl bei den Werken der Künstler des Studios als auch bei seinen Gastkünstlern mussten zahlreiche rechtliche Fragen geklärt werden, bevor sie Teil der Sammlung eines Outsider Art Studios wurden. Wem gehören die Kunstwerke? Wer hat die Nutzungsrechte an den bisher geschaffenen Kunstwerken?

 

Um nur einige unverzichtbare Fragen zu nennen, die nach deutschem Recht zu prüfen waren, bevor die Stiftung gegründet werden konnte. Bertold Schmidt-Thomé erläuterte diese Fragen durch sein fundiertes kunstrechtliches Fachwissen und übernahm nicht nur eine spannende, sondern auch sozial mehr als bereichernde Aufgabe.

 

10. und 23.01.2019

dtb kunst.kabinett: Die Kunst, Kunst zu vererben.

Bertold Schmidt-Thomé erläuterte im kurzweiligen Dialog mit Dr. Pascal Decker, wie man Kunstwerke steueroptimiert überträgt. Unter der Überschrift "Die Kunst, Kunst zu vererben" folgten im Salon Bastian in Berlin und bei Kunkel Fine Arts in München zahlreiche Sammlerinnen und Sammler interessiert den Ausführungen.

 

13.07.2018

Best Lawyers 2018 und Handelsblatt

Dr. Pascal Decker wurde von Best Lawyers und dem deutschen Kooperationspartner Handelsblatt in die Liste Deutschlands bester Anwälte aufgenommen. Der amerikanische Fachverlag Best Lawyers gilt als einer der ältesten und renommiertesten Anwaltsbewertungsdienste weltweit. Seit über 30 Jahren ermittelt und veröffentlicht der Verlag Empfehlungslisten der besten Anwälte in 75 Ländern weltweit in über 140 Arbeitsbereichen, in Deutschland exklusiv in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt.

 

Das Ergebnis des Rating wurde im Handelsblatt in der Ausgabe vom 13.-15. Juli 2018, S. 22-27, veröffentlicht und kann sowohl über die Suchfunktion bei Handelsblatt Online als auch auf der Website von bestlawyers eingesehen werden.

17.05.2018

JUVE und The Legal 500 empfehlen dtb rechtsanwälte

JUVE Handbuch 2017/2018: "Die Berliner Kanzlei wird vor allem wegen ihrer Kompetenz im Stiftungs-/Gemeinnützigkeits- und Kunstrecht geschätzt."

 

Das sagt die JUVE-Jury über dtb rechtsanwälte als führende Kanzlei im Ranking "Nachfolge/Vermögen/Stiftungen", weiter: "So genießt z.B. die Provenienzforschung, bei der dtb mit Kunsthistorikern kooperiert, Seltenheitswert am Markt. Außerdem berät sie regelmäßig internationale Künstler im deutschen Recht. Unlängst verstärkte eine als Mediatorin ausgebildete Associate die Praxis. So ist das Team in der Lage, neben der forensischen Tätigkeit künftig einen Schwerpunkt auf Mediation zu legen, was sich bei großen Familien generell zunehmender Beliebtheit erfreut."

 

Das JUVE ist ein Referenzwerk des deutschen Anwaltsmarkts. Das Buch listet detailierte Informationen über das wirtschaftsrechtliche Dienstleistungsangebot von fast 800 Kanzleien auf. Umfangreiche Recherchen bei Kanzleien, Unternehmenverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeitern aus Justiz und Wissenschaft schaffen die Basis für dieses Buch. Die strikt unabhängig arbeitende Redaktion greift dabei auf inzwischen 20 Jahre Erfahrung mit dem Anwaltsmarkt zurück.

13.07.2018

Best Lawyers 2018 and Handelsblatt

Dr Pascal Decker has been included in the list of Germany's best lawyers by Best Lawyers and its German cooperation partner Handelsblatt. The American specialist publisher Best Lawyers is one of the oldest and most renowned lawyer rating services in the world. For over 30 years, the publisher has been compiling and publishing recommendation lists of the best lawyers in 75 countries worldwide in over 140 practice areas, in Germany exclusively in co-operation with Handelsblatt.

 

The result of the rating was published in the 13-15 July 2018 issue of Handelsblatt, pp. 22-27, and can be viewed both via the search function at Handelsblatt Online and on the Best Lawyers website.

17.05.2018

JUVE and The Legal 500 recommend dtb rechtsanwälte

JUVE handbook 2017/2018: "The Berlin law firm is particularly valued for its expertise in foundation/charitable trust and art law."

 

This is what the JUVE jury says about dtb rechtsanwälte as a leading law firm in the ranking "Succession/Assets/Foundations", adding: "For example, provenance research, in which dtb cooperates with art historians, is a rarity in the market. It also regularly advises international artists on German law. Recently, an associate trained as a mediator joined the practice. This enables the team to focus on mediation in addition to forensic work in the future, which is becoming increasingly popular with large families in general."

 

JUVE is a reference work for the German legal market. The book lists detailed information on the commercial law services offered by almost 800 law firms. Extensive research with law firms, company managers, representatives of public authorities and employees from the judiciary and academia form the basis for this book. The strictly independent editorial team draws on 20 years of experience with the legal market.

28.08.2017

Stiftungsgründung in Braunschweig

Unser Partner und Rechtsanwalt Bertold Schmidt-Thomé begleitete die Neugründung der Stiftung Sammlung Geyo20 von rechtlicher Seite.

 

07.08.2017

Kunst und Recht

Artquisite, ein neues, feines Web-Format für Kunstsammler, hat unseren Partner Dr. Pascal Decker zum Kunstrecht befragt. Herausgekommen ist eine Tour d'Horizon über das Verhältnis von Kunst und Recht im Allgemeinen und im Besonderen.

 

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21.03.2017

Der Kunst Sammler

Das renommierte internationale Online-Portal Independent Collectors befragt Kunstsammler zu ihrer Sammlung und den Geschichten, die sich dahinter verbergen. Auch unser Partner Dr. Pascal Decker berichtet hier über seinen Zugang zur Kunst, was ihn antreibt und inspiriert und warum die Verbindung zur Kunst für ihn so unabdindbar ist.

 

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07.06.2016

Publikation zum Symposium

Nach dem erfolgreichen Symposium "Management von Künstlernachlässen", das im Januar diesen Jahres im Kölner Auktionshaus Van Ham stattfand, war die Nachfrage nach einer Dokumentation groß. Nun ist der Tagungsband im Eigenverlag Van Ham Art Publications erschienen.

 

Warum geraten manche Künstler nach ihrem Tod in Vergessenheit? Eine Frage, mit der sich nicht nur der Künstler selbst, sondern früher oder später auch dessen Erben, Galeristen, Sammler und Kuratoren auseinandersetzen müssen. Das Thema "Management von Künstlernachlässen" gewinnt zunehmend an Bedeutung, jedoch fehlten bislang nachhaltige und umfassende Konzepte, um diese anspruchsvolle Aufgabe professionell zu bewältigen. Die Dokumentation fasst nun alle spezifischen Problem und neuen Lösungsstrategien, die während des Symposiums diskutiert wurden, anschaulich zusammen.

 

Management von Künstlernachlässen
Wissenschaftliche Betreuung, Strukturierung, Finanzierung und Vermarktung
Acht Beiträge auf ca. 150 Seiten mit Farbabbildungen
Preis: € 30 (inkl. 7% MwSt)
Bezug ausschließlich über VAN HAM Art Publications
www.van-ham.com

14.04.2016

Fall Böhmermann

"Böhmermann beabsichtigte offenkundig eine juristische Erprobung der stets im Wandel befindlichen Grenzen der Satire – und zugleich eine Demonstration der Macht, die Satire besitzt." - Unser Partner Dr. Pascal Decker auf ZEIT Online zum Fall Böhmermann.

 

Der Fall Böhmermann ist in aller Munde. Nachdem der Moderator der ZDF-Late Night Show Neo Magazine Royale vor zwei Wochen ein Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan vorgetragen hatte, verlangte Präsident Erdoğan eine Bestrafung Böhmermanns. Die Bundesregierung wird das Strafbegehren nun prüfen. Unser Partner Dr. Pascal Decker hat seine Chancen in einem Artikel für ZEIT Online erörtert.

 

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15.03.2016

Berliner Kunstmarkt

Die Berliner Dependance der berühmten Londoner Galerie Blain|Southern feiert am 22. März ihr 5. Jubiläum. Dies wird zum Anlass zu einer Diskussionsrunde zum Berliner Kunstmarkt genommen. Unser Partner Dr. Pascal Decker ist einer der Gäste. Seien Sie dabei!

 

Blain|Southern ist eine etablierte Londoner Kunstgalerie. Die Gründer, Harry Blain und Graham Southern, bauten seit der Eröffnung 2010 ein internationales Programm von Künstlern wie Keith Tyson und Richard Long, auf. Im Mai 2011 eröffnete Blain|Southern ihre Berliner Galerie mit einer Ausstellung der gefeierten britischen Künstler Tim Noble und Sue Webster. Der Raum, früher die Druckerei des Tagesspiegel, liegt zentral an der Potsdamer Straße.

 

Anlässlich des 5. Jubiläums der Berliner Dependance veranstaltet Blain|Southern eine Diskussionsrunde zu dem hochaktuellen Thema "Kunstmarkt Berlin". Unser Partner Dr. Pascal Decker wird gemeinsam mit Harriet Häußler, Kunstmarktexpertin, Joelle Romba, Direktorin des Berliner Büros von Sotheby's und Julia Wallner, Direktorin des Georg Kolbe Museums, die aktuellen Herausforderungen und Chancen beleuchten.

 

Wann? 22. März 2016 | 18.30 Uhr
Wo? Potsdamer Straße 77–87, 10785 Berlin
Anmeldung: rsvp@blainsouthern.com

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

27.01.2016

TTip und Kultur

Unser Partner und Rechtsanwalt Dr. Pascal Decker im Corso-Gespräch mit Susanne Luerweg zum TTip-Abkommen in Corso - Kultur nach 3, dem Kulturmagazin im Deutschlandfunk.

19.11.2015

Zertifikatskurs Kuratieren

Es ist wieder so weit. Auch im kommenden Februar beginnt der dreimonatige Kurs Kuratieren an der Universität der Künste Berlin. Eine der Dozentinnen ist Anna Kathrin Distelkamp. Sie können sich bis zum 29. Januar 2016 anmelden.

 

Der Zertifikatskurs Kuratieren vermittelt durch erfahrene Fachdozentinnen und -dozenten, individuelle Beratung und Besuche von Ausstellungsorten fundierte Kenntnisse für die kuratorische Praxis. Auf Seminaren, Exkursionen und Foren können Sie an konkreten Fallbeispielen sämtliche Schritte von der Idee, über die Planung bis zur Umsetzung erlernen.

 

Die Weiterbildung ist in fünf Module gegliedert, die freitags und/oder samstags stattfinden. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie berufsbegleitend einen kompakten Überblick über die aktuellen Handlungsfelder des Kuratierens.

 

Laufzeit: 26. Februar – 21. Mai 2016
Uhrzeiten: Freitag und Samstag: 9 – 18 bzw. 19 Uhr
Anmeldeschluss ist der 29. Januar 2016
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

23.10.2015

Digitale Leseplätze

Bibliotheken dürfen Bücher digital zugänglich machen – das entschied der BGH im April. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. Was dieses Urteil nun für Verlage bedeutet, erläutert unser Partner und Anwalt Bertold Schmidt-Thomé.

 

Bibliotheken dürfen Bücher an elektronischen Leseplätzen anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof im April entschieden und gab damit der TU Darmstadt Recht. Ein Verlag hatte 2010 auf Unterlassung geklagt, weil die Universität den Studenten Bücher – unter anderem auch des klagenden Verlages – digital zur Verfügung stellte, aber abgelehnt hatte, das vom Verlag herausgegebene E-Book zu beziehen. Die Begründung des BGH liegt nun vor. Im Kern lautet sie, dass nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die Nutzer der Leseplätze die Werke unrechtmäßig vervielfältigen. Das Ausdrucken oder Abspeichern zum privaten Zweck ist zulässig. (Az. I ZR 69/11).

 

"Auch wenn hier ein Verwerter zwischengeschaltet ist, geht es bei der Auseinandersetzung im Kern wieder um die angemessene Vergütung der Urheber. Die gesetzliche Regelung, auf die der BGH seine Entscheidung stützt, erschwert es Verlagen, die Verbreitung unrechtmäßiger digitaler Kopien ihrer Werke an der Quelle zu verhindern, wenn es keine andere vertragliche Vereinbarung gibt.

 

Verlage müssen nun versuchen, über ihre Vertragsbedingungen gegenüber öffentlichen Abnehmern, wie z.B. Universitätsbibliotheken, ein Verbot der Vervielfältigung nach §§ 52b, 53 UrhG durchzusetzen. Es muss dabei außerdem dafür Sorge getragen werden, dass solche Vertragsbedingungen auch bei der Abnahme über den Buchhandel Wirksamkeit entfalten. Parallel dazu wären Unterlassungsansprüche gegen Internetportale, die privat eingestellte, digitale Werkkopien verbreiten, wegen unzulässiger gewerblicher Vervielfältigung zu prüfen (Geschäftsmodell Inhalt gegen Werbung)."

 

Zum Urteil

16.09.2015

Zweiter Gesetzesentwurf

Nach einer teils hitzigen Debatte zu der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes hat Staatsministerin Monika Grütters eine Rundumerneuerung vorgenommen. Unser Anwalt und Kunsthistoriker Bertold Schmidt-Thomé über den Entwurf.

 

"Endlich gibt es eine Entwurfsgrundlage über die man sprechen kann. Die veröffentlichte Fassung enthält nicht nur den Gesetzestext sondern den gesamten Referentenentwurf mit Begründung im Anhang. Es ist ein stark veränderter Entwurf, der in fast allen wichtigen Punkten überarbeitet worden ist. Frau Grütters hat das umgesetzt, was sie angekündigt hat. Nämlich zuzuhören. Was den Inhalt anbetrifft wurden viele Bedenken aufgenommen und Regelungen entschärft. Es bleibt jedoch die Tendenz, dass die Rechte Privater und die des Handels eingeschränkt werden. Das Gesetz steht damit konsequent in einer Linie mit der aktuellen, Freiheitsrechte einschränkenden Gesetzgebung. Nun folgen die Lesungen im Bundestag und Bundesrat. Außerdem folgt eine weitere Anhörungsrunde. Es wird also weiterhin spannend bleiben."

18.08.2015

Unternehmerisches Kulturengagement

Seit zehn Jahren würdigt der Deutsche Kulturförderpreis besondere Projekte von Unternehmen im Kulturbereich. dtb rechtsanwälte ist dieses Jahr auch unter den Bewerbern.
Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI e. V. vergibt einmal im Jahr gemeinsam mit seinen Partnern Süddeutsche Zeitung und Handelsblatt den Deutschen Kulturförderpreis – eine bundesweite Auszeichnung für unternehmerisches Kulturengagement.
dtb rechtsanwälte hat sich dieses Jahr mit dem Magazin art value – Positionen zum Wert der Kunst beworben. art value ist ein interdisziplinäres Fachmagazin zu Fragen der Wertschätzung der Kunst, das von dtb rechtsanwälte seit 2007 gefördert wird. Experten aus unterschiedlichen Wissensbereichen diskutieren ästhetische, politische, ideologische und ökonomische Kriterien, die zur Bewertung von Kunst herangezogen werden können.
Im Rahmen einer feierlichen Gala werden die Preise im November 2015 in Berlin verliehen.

 

21.07.2015

Kulturgutschutzgesetz

"Die Nationalisierung von Kulturgütern ist eine fragwürdige Kategorie", schreibt unser Partner Bertold Schmidt-Thomé in der Zeitung DIE WELT über den Gesetzesentwurf der Staatsministerin für Kultur- und Medien.

 

Die geplante Änderung des Kultugutschutzgesetzes wird weiterhin angeregt diskutiert. Eine Pressekonferenz der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters (CDU), vergangene Woche sollte die Debatte versachlichen. Dies ist zum Teil geschehen, und auch positive Stimmen sind zu vernehmen - dennoch sind viele Künstler, Sammler und Museen verunsichert.

 

Unser Partner und Anwalt Bertold Schmidt-Thomé diskutiert in der Zeitung DIE WELT das Für und Wider des Entwurfes und schlägt notwendige Änderungen vor.

 

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01.07.2015

Kanzlei

Berliner Anwalt Lucas Elmenhorst und dtb rechtsanwälte gehen getrennte Wege. Nach vier erfolgreichen Jahren haben Lucas Elmenhorst und dtb rechtsanwälte einvernehmlich entschieden, den Arbeitsvertrag aufzulösen.

 

"dtb rechtsanwälte und Lucas Elmenhorst haben vier Jahre erfolgreich zusammengearbeitet. Dafür danken wir ihm. Er wird sich in den kommenden Monaten zum Notar weiterqualifizieren und wir wünschen Lucas an seiner neuen Wirkungsstätte viel Erfolg", sagt Dr. Pascal Decker, Gründungspartner von dtb rechtsanwälte.

19.06.2015

Novellierung des KGSG

Das Kulturgutschutzgesetz soll Kulturgut vor Beschädigung, Diebstahl und Zerstörung bewahren. Nun soll das Gesetz erneuert werden. Über die Novellierung wird heftig debattiert. Zu Recht? Dass Kulturgüterschutz wichtig ist – darüber sind sich alle einig. Dennoch wird die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes stark debattiert. Warum?

 

Bei der geplanten Änderung handelt es sich um ein neues Gesetz, das die bereits existierenden Gesetze, das Kulturgutschutzgesetz und das Kulturgüterrückgabegesetz, vereinen soll. Die Novelle wird außerdem damit begründet, dass der deutsche Kulturgüterschutz an internationale Standards angepasst werden soll. Geplant ist, die Ein- und Ausfuhrregelungen von Kulturgut zu verschärfen und klare Sorgfaltspflichten für den Erwerb von Kulturgütern zu formulieren. Die Modifizierung wird von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, in die Wege geleitet und soll Anfang 2016 in Kraft treten. Das Ministerium vertritt den Standpunkt, dass der Kunsthandelsstandort Deutschland durch strengere Regelungen gestärkt werde. Jüngste Vorfälle von Fälschungen und Betrug sorgten für Negativschlagzeilen.

 

Umstritten ist besonders die mit dem Gesetzesprojekt verbundene Regelung zur Ausfuhr von Kulturgütern. Bisher wurden besonders wichtige Kulturgüter von jedem Bundesland in einem "Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes" erfasst. Sollte eines dieser eingetragenen Kulturgüter ausgeführt werden, so bedurfte es einer amtlichen Genehmigung. Vor allem die mangelnde Initiative mit der dieses Verzeichnis geführt wurde, war Ursache dafür, dass die Ausfuhr von Kulturgütern nur in wenigen Fällen wegen eines Eintrages in das Verzeichnis verhindert werden konnte. Dem soll der Gesetzesentwurf nun mit strengeren Ausfuhrregelungen begegnen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, den Export von national wertvollem Kulturgut generell einer Genehmigungspflicht zu unterstellen. Wie bestimmt werden soll, was national wertvoll ist, bleibt jedoch zunächst offen. Die vorgesehene Regelung würde besonders private Sammler und Galerien treffen, da staatliche Museen von der Genehmigungspflicht freigestellt werden sollen. Dass der Kunsthandelsstandort Deutschland auch von dem Austausch privater Sammlungen auf dem internationalem Markt lebt, wird dabei missachtet.

 

Deutlich mehr Kunstwerke wären nur noch in Deutschland handelbar, wenn das Gesetz sich an einer EU-Regelung orientiert, die allein auf Material, Alter und – oftmals sehr niedrige - Wertgrenzen abstellt, merkte unser Partner und Anwalt Bertold Schmidt-Thomé in der Zeitung Die Welt an. In England beispielsweise gibt es stattdessen ein sogenanntes Vorkaufsrecht des Staates, das dem Land innerhalb einer Frist ermöglicht, das Kulturgut zu erwerben. Geschieht dies nicht, so darf der Besitzer darüber frei verfügen. Dies ist in Deutschland nicht vorgesehen. Es stellt sich also die Frage: Ist es sinnvoll den Transfer von Kulturgütern zu erschweren?

01.06.2015

Unternehmensbezogene Markenanalyse

Die passgenaue Markenarchitektur ist Voraussetzung für erfolgreiche Unternehmen. Den Überblick über eingetragene Marken zu behalten, ist nicht leicht. dtb rechtsanwälte und die Agentur für Markenkommunikation PLEX haben dafür ChequeB konzipiert. Unternehmen besitzen oft eine große Anzahl eingetragener Marken – den Überblick haben sie aber verloren. So verkennen sie nicht nur das Potenzial der einzelnen Marken, sondern sind auch angreifbar auf dem Markt. Denn oft sind eingetragene Marken nicht mehr aktuell.

 

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08.05.2015

Gemeinnützigkeit und Wettbewerb

Zwei scheinbar ungleiche Begriffe aus unterschiedlichen Welten. Und doch gibt es vielerlei Berührungspunkte. Diese arbeiten unsere Anwälte Dr. Pascal Decker, Nicole Schmidt und Anna Kathrin Distelkamp in ihrem Workshop im Rahmen des Deutschen Fundraising Kongress heraus.
Der Wettbewerb um Spendengelder rückt gemeinnützige Organisationen mehr und mehr in die Öffentlichkeit. Dabei kommt es vor, dass sich Trittbrettfahrer an den guten Ruf der Organisationen hängen und Marken kopiert werden. Wettbewerbs- und Markenrecht sind effiziente Instrumente um sich dagegen zu wehren. Eine starke Markenstrategie unterstützt die Positionierung am Markt und gewährleistet ein Monopol an Wörtern, Slogans, Bildern und weiteren Zeichen.
Auch die Wahl der Rechtsform ist entscheidend für gemeinnützige Organisationen. Wie man Rechtsformen für verschiedene Tätigkeitsfelder wirkungsvoll vereinbaren kann und sich im Wettbewerb schützt, erklären unsere Anwälte in ihrem Workshop "Gemeinnützigkeit und Wettbewerb".
Deutscher Fundraising Kongress 2015
Zeit: 19. - 21. Mai 2015
Ort: andel's Hotel Berlin, Landsberger Allee 106, 10369 Berlin

28.04.2015

Verfahren gegen Jonathan Meese eingestellt

Während des Literaturfestes München 2014 zeigte der Künstler Jonathan Meese den Hitler-Gruß und wurde verklagt. Seine Geste ist als Performance anzusehen – so entschied jetzt das Landgericht München und stellte das Verfahren ein. Unser Anwalt Dr. Pascal Decker vertritt den Künstler.

 

Jonathan Meese war am 21. November 2014 beim Literaturfest München zu Gast, um zu dem Thema "Diktatur der Kunst" eine Performance durchzuführen. Während seines Auftrittes äußerte sich der Künstler über die gerade erfolgte Absetzung seiner Parsifal-Inszenierung in Bayreuth und sprach dann über das Leitthema des Abends. Währenddessen zeigte er an einigen Stellen den 'Hitler-Gruß'.

 

"Dieser Auftritt ist als Performance anzusehen und damit ein Werk der Kunst", äußert sich sein Anwalt Dr. Pascal Decker zu dem Fall. Er argumentierte, dass das Verhalten von Meese unter Berücksichtigung der Kunstfreiheit gewertet werden sollte. Jonathan Meese ist national und international als einer der wichtigsten zeitgenössischen deutschen Künstler erfolgreich und dafür bekannt, dass er in seinen Werken immer wieder Persönlichkeiten der Weltgeschichte und Mythen thematisiert. "Die Veranstalter und das Publikum, das 12 € für ein Ticket ausgegeben hat, wussten, was sie erwartet", argumentiert Dr. Decker. Dies ist das vierte Verfahren gegen den Künstler, das mit einem Freispruch endet.

24.04.2015

Kunst und Philanthropie

Gemeinsam mit dem World Wide Fund for Nature (WWF) organisierten dtb rechtsanwälte die April-Ausgabe des kunst.kabinett. Zu Gast war Tilman Kriesel – Enkel des Sammlerehepaars Dr. Bernhard und Margit Sprengel – der über die Leidenschaft sprach, die in der Kunst und im Naturschutz nicht fehlen darf.

 

Es war ein schöner und anregender Abend – da waren sich die Gäste des kunst.kabinett einig. Dem vorgesehenen Thema „Kunst und Philanthropie“ widmete sich der Referent des Abends Tilman Kriesel. In seinem Vortrag gewährte der Kunstberater Einblick in das Leben seines Großvaters Dr. Bernhard Sprengel, der Schokoladenfabrikant, der sich zu einem bedeutenden Kunstsammler entwickelte und das Sprengel-Museum Hannover begründete. Neben interessanten Anekdoten wurde auch die Brücke zwischen Kunst und Naturschutz geschlagen. Leidenschaft, so sagte Tilman Kriesel, bräuchte es um in beiden Bereichen engagiert und wirkungsvoll zu sein.

 

Das Format kunst.kabinett veranstaltet dtb rechtsanwälte vier Mal im Jahr. In einem kleinen Rahmen können sich Gäste und Referent zu aktuellen Themen austauschen. Nach einem Vortrag und einer Gesprächsrunde bleibt immer Zeit um sich bei Wein und Käse kennen zu lernen.
Tilman Kriesel ist geschäftsführender Gesellschafter der Tilman Kriesel Art Advisors GmbH in Hamburg und Mitgründer des Förderkreises der Deichtorhallen und Gründer sowie Vorstandsmitglied des jungen Freundeskreises des Sprengel Museums Hannover.

21.04.2015

Digitaler Kunsthandel

Mit digitaler Kunst zu handeln ist kein leichtes Unterfangen. Denn diesen Kunstwerken fehlt der Reiz des Seltenen der materielle Kunstwerke interessant macht. Der Unternehmer und Künstler Stephan Vogler hat nun in Zusammenarbeit mit dtb rechtsanwälte und mit Hilfe der Bitcoin-Technologie eine Lösung entwickelt.

 

Digitale Kunst kann sich oft schwer auf dem internationalen Markt behaupten. Ein Grund dafür ist, dass sie beliebig oft abrufbar scheint und somit schwer zu handeln ist. Stephan Vogler und dtb rechtsanwälte haben eine neuartige Lizenz entwickelt, die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten digitalen Werken in limitierte und handelbare Güter verwandelt. Dies ist mit Hilfe der Bitcoin-Technologie möglich.

 

Bitcoin ist die Bezeichnung einer elektronische Währung und eines Zahlungssystems. Mit diesem System ist es möglich ohne Mitwirkung Dritter – beispielsweise einer Bank – Überweisungen über das Internet abzuwickeln. Die Guthaben der Teilnehmer werden elektronisch gespeichert. Der Marktwert von Bitcoins beruht auf Angebot und Nachfrage.

 

Stephan Vogler ist Mitgründer und Geschäftsführer der CipSoft GmbH. Seine langjährige Beschäftigung mit Fragen der Philosophie, der Informationstheorie, der Kunst, des Rechts und der Ökonomie, haben ihn dazu veranlasst, eigene Werke zu diesen Themen zu erstellen.

15.04.2015

Art Cologne

Auch in diesem Jahr findet während der Art Cologne der Art Congress Cologne statt. Unser Anwalt Dr. Lucas Elmenhorst ist als Kunstmarktexperte auf der Tagung dabei und wird über das Thema Authentizität von Kunstwerken sprechen.

 

"Der Kunstmarkt des 21. Jahrhunderts im Spannungsfeld von Transparenz, Beschleunigung und Globalität" – so lautet das Thema des Art Congress Cologne 2015. Spannende Statements, Vorträge und Podiumsdiskussionen beschäftigen sich mit dem Kunstmarkt und den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.
So setzt sich auch das Panel „Rechtmäßiger Erwerb von Kunstwerken – die zunehmende Bedeutung von Kaufverträgen und Due Diligence im Kunstmarkt“ mit rechtlichen Fragen auseinander. Unser Anwalt Dr. Lucas Elmenhorst ist als Anwalt und Kunstmarktexperte vertreten und wird sich nach einem Impulsvortrag über die Authentizität von Kunstwerken mit den anderen Referenten und dem Publikum unter anderem über dieses Thema austauschen.

 

Der Art Congress Cologne richtet sich an Privatsammler, Kunstinteressierte, professionelle Kunstmarktteilnehmer wie auch an Institutionen, Banken und Family Offices.

 

Datum: 17. April 2015

10.04.2015

Seminar: Kunst und Recht

In Berlin beginnt nun das neue Sommersemester. Unsere Anwältin Dr. Mara Wantuch-Thole gewährt auch dieses Jahr wieder Einblicke in die Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin.

 

Das interdisziplinäre Seminar für Studierende der Kunstgeschichte und der Rechtswissenschaft widmet sich der Frage, auf welche Weise das Recht die Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren der "Kunstwelt" regelt. Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Themenschwerpunkte: Rechtsfragen des Urheberrechts und Rechtsfragen der Museums- und Kunstmarktpraxis.

 

Dr. Wantuch-Thole lehrt gemeinsam mit Dr. Friederike Gräfin von Brühl, K&L Gates.

 

Einführung am 21. April 2015
Weitere Termine:
15./16. Mai 2015
3./4. Juli 2015

25.03.2015

Freie Szene Berlin

In der Berliner Kulturszene Fuß zu fassen, ist besonders für Berufsanfänger und Querseinsteiger kein Leichtes. Der Kulturförderpunkt Berlin richtete Mitte März eine Netzwerkveranstaltung aus, um Hilfestellung zu leisten. Eine der Referenten war unsere Anwältin Anna Kathrin Distelkamp.

 

Aller Anfang ist schwer. Das gilt auch für KünstlerInnen, die sich in der Berliner Kulturszene etablieren wollen. Bevor sie mit der Planung eigener Projekte beginnen können, sind grundsätzliche Fragen zu klären wie: Welche Rechtsform ist die richtige und welche Fördermöglichkeiten gibt es?

 

Der Kulturförderpunkt Berlin richtete dazu die Veranstaltung Wie fange ich an? Erste Schritte in der Freien Berliner Kulturszene aus. Unsere Anwältin Anna Kathrin Distelkamp beriet gemeinsam mit Katja Grabert von dem Netzwerk Selbsthilfe e.V. zu rechtlichen Fragen.

20.03.2015

Stiftungsseminar

Im April ist unser Anwalt Dr. Pascal Decker bei einer Stiftungsveranstaltung der Pax-Bank zu Gast. Thema ist die Bedeutung von Markenbildung für die Identität von Stiftungen.

 

Unter dem Titel Was unsere Stiftung besonders macht – oder: Warum sollte jemand uns sein Geld geben? lädt die Pax-Bank Mitte April ein, gemeinsam zu erörtern, was die spezielle Identität jeder Stiftung ausmacht, wie man diese herausstellt und wie man sie als Marke lebt.

 

Christian Schlimok, Geschäftsführer der Novamondo GmbH, wird mit unserem Anwalt Dr. Pascal Decker das Thema aus kommunikativer und aus rechtlicher Sicht beleuchten.

 

Zeit: 17. April 2015, 13 - 17.30 Uhr
Ort: Stuttgart
Teilnahmegebühr: jeweils 50€

13.03.2015

Kunst on Tour

Wird Kunst verliehen, so sind viele Beteiligte in den Prozess eingebunden: Sammler, Museen, Speditionen, Galerien und die Öffentlichkeit. Worauf zu achten ist, wird im Rahmen der Art Cologne diskutiert. Einer der Redner ist unser Anwalt Dr. Lucas Elmenhorst.

 

Die Art Cologne steht für das Betrachten, Genießen und Kaufen von Kunstwerken. Kunstliebhaber und -sammler finden auf der ältesten Kunstmesse der Welt ein breites Angebot moderner und zeitgenössischer Kunst. Dieses Jahr findet die Messe vom 16. - 19. April statt.

 

Während der Messezeit beschäftigen sich viele Veranstaltungen mit Themen rund um Kunst und Kunsthandel. Das 4. Kölner Kunstversicherungsgespräch setzt sich mit dem Leihverkehr von Kunstwerken auseinander. Die Zilkens Fine Art Insurancebroker lädt am ersten Messetag ein, in einem Kreis von Experten unter anderem die Wirkung von Leihverträgen und Erfahrung mit Ausstellungsorten zu erörtern. Auf dem Podium wird auch unser Anwalt Dr. Lucas Elmenhorst vertreten sein.

 

Datum: 16. April 2015
Ort: Blauer Salon, Koelnmesse
Anmeldung unter: info@zilkensfinart.com

27.02.2015

Kulturgüterschutz

Laut Presseberichten verdienen militante Gruppen unter anderem ihr Geld mit dem illegalen Verkauf von Raubkunst. Westliche Regierungen versuchen nun gemeinsam dagegen vorzugehen. Unsere Anwältin Mara Wantuch-Thole untersucht in ihrer Doktorarbeit wie gestohlenes Kulturgut über Staatsgrenzen hinweg eingeklagt werden kann und bezieht dabei Ergebnisse internationaler Abkommen mit ein.

 

Wie Medien berichten, finanziert sich das Terror-Regime in Nahost zu einem großen Teil durch den illegalen Handel mit Kulturgütern aus Syrien und dem Irak. Dem britischen Abgeordneten Robert Jenrick zufolge handelt es sich um "das größte Ausmaß an Plünderungen" seit dem Zweiten Weltkrieg. Zwischen Großbritannien und den USA ist nun ein Abkommen im Gespräch, um gemeinsam gegen die illegale Einfuhr von Kulturgütern vorzugehen. In Deutschland verspricht die Erneuerung des Kulturgüterrechts schärfere Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Kulturgut sowie eine Erleichterung der Durchsetzbarkeit von Herausgabeansprüchen. Die Änderung soll Anfang 2016 in Kraft treten.

 

Mit dem Thema Kulturgüterschutz beschäftigt sich eingehend unsere Kollegin Dr. Mara Wantuch-Thole in ihrem Buch "Cultural Property in Cross-Border Litigation" in der sie die rechtsordnungsübergreifende Einklagbarkeit von Ansprüchen an illegal ausgegrabenen, exportierten oder gestohlenen Kulturgütern, untersucht. Erläutert werden auch die gerade in Kraft getretene Syrien-Richtlinie sowie die Irak UN-Resolution aus dem Jahr 2003.

12.02.2015

Verbände und Marketing

Was macht eine Organisation wertvoll? Welches Profil passt zu welchem Verband? Das Forum Verbandsmarketing und -kommunikation setzt sich mit diesen und anderen Fragen auseinander. Unsere Anwältin Nicole Schmidt wird einen Workshop zum Thema Verbandslogo und Marketing halten.

 

Ende April findet die vierte Ausgabe des Forums Verbandsmarketing und -kommunikation in Köln statt. In Vorträgen und Workshops wird unter anderem die erfolgreiche Umsetzung von Kampagnen diskutiert, der Umgang mit Krisensituationen besprochen und aufgezeigt wie Pressearbeit auch mit wenig Mitteln erfolgreich sein kann.

 

Unsere Anwältin Nicole Schmidt wird gemeinsam mit Christian Schlimok, dem Geschäftsführer der Novamondo GmbH, einen Workshop zu dem Thema „Vom Verbandslogo zur Markenkommunikation" halten. Darin diskutieren die Referenten, was einen gelungenen Außenauftritt ausmacht, wie Qualitäts- und Differenzierungsmerkmale optimal vermittelt werden können und was neben visuellen Faktoren noch eine Rolle spielt - gemäß dem Untertitel des Workshops: Was wirklich in den Köpfen der Mitglieder hängen bleibt.

 

Datum: 28./ 29. April 2015
Anmeldungen bis zum 20. März 2015 erhalten einen
Rabatt von 100 €.
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind.

01.02.2015

Netzwerktreffen über den Dächern Berlins

Die zweite Ausgabe des Kanzlei-Boutiquen-Salons war wieder gut besucht und bot den teilnehmenden Kanzleien die Möglichkeit Kontakte auszubauen. Im Rahmen der Veranstaltung erläuterte Dr. Nikolaus Förster, Chefredakteur des Unternehmermagazins Impulse, was Kanzleien in ihrer Pressearbeit beachten sollten. Nach dem gelungenen Auftakt des ersten Treffens Ende November kamen erneut rund 30 Vertreter verschiedener Kanzleien zusammen, um sich über aktuelle Themen auszutauschen.

 

Gemeinsam mit der gastgebenden Kanzlei lindenpartners begrüßte die Initiatorin und Kulturmanagerin Claudia Bonacker die Anwesenden. Mit dem provokanten Titel "Garantiert uninteressant - wie Sie sicherstellen, dass Medien Sie garantiert links liegen lassen" eröffnete Dr. Nikolaus Förster, Chefredakteur des Unternehmermagazins Impulse, seinen Vortrag. Danach hatten die Teilnehmenden Zeit sich auszutauschen und den Ausblick zu genießen.

 

Ziel der Netzwerktreffen ist es, sich gemeinsam weiterzuentwickeln und zuverlässige Kontakte aufzubauen - von denen Mandanten und Kanzleien langfristig profitieren.

09.01.2015

Zertifikatskurs Kuratieren an der UdK

Im Februar beginnt zum wiederholten Male der dreimonatige Kurs Kuratieren an der Universität der Künste Berlin. Die Weiterbildung richtet sich an alle, die das Kuratieren neben- oder hauptberuflich ausüben möchten, sowie an Entscheidungsträger öffentlicher Institutionen und Unternehmen. Eine der Dozentinnen ist Anna Kathrin Distelkamp. Die Anmeldefrist endet am 30. Januar 2015.

 

Der Zertifikatskurs Kuratieren vermittelt durch erfahrene Fachdozentinnen und -dozenten, individuelle Beratung und Besuche von Ausstellungsorten fundierte Kenntnisse für die kuratorische Praxis. Auf Seminaren, Exkursionen und Foren können Sie an konkreten Fallbeispielen sämtliche Schritte von der Idee, über die Planung bis zur Umsetzung erlernen. Die Weiterbildung ist in fünf Modulen gegliedert, die an je 2 Tagen stattfinden. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie berufsbegleitend einen kompakten Überblick über die aktuellen Handlungsfelder des Kuratierens.

 

Laufzeit: 27. Februar – 09. Mai 2015
Uhrzeiten: Freitag und Samstag: 9 – 18 bzw. 19 Uhr
Anmeldeschluss ist der 30. Januar 2015.
Derzeit gibt es leider nur noch Wartelisten-Plätze.
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

12.12.2014

1. Kanzlei-Boutiquen-Salon Berlins

Ein fruchtbares und inspirierendes Treffen war es – so lautete der Tenor der teilnehmenden Kanzleien nach dem 1. Kanzlei-Boutiquen-Salon in Berlin. dtb rechtsanwälte waren die Gastgeber der Auftaktveranstaltung.

 

Mehr als 30 Gäste kamen zur Auftaktveranstaltung des 1. Kanzlei-Boutiquen-Salons in Berlin. Eröffnet haben das Netzwerktreffen die Initiatorin und Strategieberaterin Claudia Bonacker und Bertold Schmidt-Thomé von dtb rechtsanwälte als gastgebende Kanzlei.

 

Das Impulsreferat hielt Prof. Dr. Gisela Schmalz, Professorin für Strategisches Management und Wirtschaftsethik an der Rheinischen Fachhochschule Köln. Sie skizzierte die Strukturen von Netzwerken und arbeitete mit den Teilnehmern die Unterschiede zwischen Cliquen und Netzwerken heraus. Eine spannende Diskussion rund um die Themen Netzwerkaufbau- und pflege!

 

Nach dem Impulsvortrag gab es für die teilnehmenden Kanzleien genug Raum für Austausch und Inspiration. Ziel der Netzwerktreffen ist es, sich gemeinsam weiterzuentwicklen und valide Kontakte aufzubauen - von denen Mandanten und Kanzleien langfristig profitieren.

 

Der nächste Kanzlei-Boutiquen-Salon findet am 22. Januar 2015 in Berlin statt.

28.11.2014

Einladung Universität der Künste 2015

Im kommenden Jahr startet erneut der Zertifikatskurs Kuratieren der Universität der Künste Berlin. Der berufsbegleitende Kurs richtet sich an alle, die das Kuratieren neben- oder hauptberuflich ausüben möchten, sowie an Entscheidungsträger öffentlicher Institutionen und Unternehmen. Die Anmeldefrist endet am 30. Januar 2015. Eine Ihrer Dozentinnen ist Anna Kathrin Distelkamp.

 

Der Zertifikatskurs Kuratieren der Universität der Künste Berlin richtet sich an alle, die durch kuratorische Tätigkeit ihr berufliches oder persönliches Handlungsspektrum professionalisieren und Expertenwissen auf universitärem Niveau erlernen möchten. Durch erfahrene Fachdozentinnen und -dozenten, individuelle Beratung und Besuche von Ausstellungsorten vermittelt die Weiterbildung fundierte Kenntnisse für die kuratorische Praxis. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie berufsbegleitend einen kompakten Überblick über die aktuellen Handlungsfelder des Kuratierens.

 

Auf Seminaren, Exkursionen und Foren können Sie an konkreten Fallbeispielen sämtliche Schritte von der Idee, über die Planung bis zur Umsetzung erlernen.

 

Eine Ihrer Referentinnen ist Anna Kathrin Distelkamp. Anmeldeschluss ist der 30. Januar 2015. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

27.1.2014

Rückblick auf den Deutschen Designerkongress

Mehr Lust als Last – der 4. Deutsche Designerkongress. In seinem Workshop hat Designanwalt Bertold Schmidt-Thomé mit den Teilnehmern erarbeitet, wie sich sorgfältige Projektvorbereitung und Vertragsgestaltung auf die Lust am Beruf positiv auswirken.

 

Den mehr als 220 Gästen bot sich auf dem 4. Deutschen Designerkongress in Essen ein hochkarätig besetztes Vortragsprogramm. Intensiv diskutiert wurden rechtliche Fragestellungen zur Entwurfsverwertung und Vertragsgestaltung im Rahmen des Workshops von Rechtsanwalt Berthold Schmidt-Thomé unter dem Titel: "Mehr Last am Anfang, mehr Lust am Ende".

18.11.2014

Verlorene Bilder - Verlorene Schicksale

Der Fall Cornelius Gurlitt hat die Diskussion über den Umgang mit NS-Raubkunst neu entfacht. So beleuchtet das Buch "Verlorene Bilder - Verlorene Schicksale" in seiner Neuauflage 15 beispielhafte Schicksale jüdischer Sammler und ihrer Familien. Dr. Lucas Elmenhorst widmet sich im Handelsblatt der Buchrezension.

 

Schätzungsweise 600.000 Kunstwerke aus jüdischen Sammlungen raubten die Nationalsozialisten. Der Fall Cornelius Gurlitt hat die Debatten zu diesem Thema neu aufleben lassen. Fraglich ist oft, unter welchen Umständen jüdischen Sammlern in der NS-Zeit ihre Kunst weggenommen wurde und woran ihre Bemühungen um Rückgabe nach dem Krieg scheiterten.

 

Überzeugend vermitteln die Autoren des Buches "Verlorene Bilder - Verlorene Schicksale" 15 beispielhafte Schicksale jüdischer Sammler und ihrer Familien. Dr. Lucas Elmenhorst rezensiert das Buch im Handelsblatt.

 

12.11.2014

Kooperationen von Stiftungen

Am Freitag, den 14. November 2014, stellen sich die Berliner Stiftungen anlässlich des 6. Berliner Stiftungstags im Roten Rathaus vor. Im gegenseitigen Austausch entwickeln die Teilnehmer häufig gemeinsame Projektideen. Dazu präsentiert Anna Kathrin Distelkamp das Thema „Kooperationen von Stiftungen".

 

Immer mehr Stiftungen führen gemeinsam erfolgreiche Projekte durch. Denn Kooperationen von Stiftungen bieten großes Potential, um auf vielfältige Weise den Stiftungszweck zu verwirklichen und Mittel zu verwenden. Indem mehrere Partner Kompetenzen und Ressourcen zusammenlegen, können Projekte umgesetzt werden, die eine Stiftung allein kaum bewältigen kann. Mittel können effizienter eingesetzt werden. Den Chancen stehen allerdings auch erhebliche Risiken im zivil-, steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Bereich gegenüber. Die im Vortrag vermittelten Informationen zu dieser Thematik sollen Ihnen helfen, Risiken einzuschätzen und Chancen zu ergreifen.

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

27.10.2014

Stiftungen & Markenrecht

Unter dem Motto "Stiftungen als Wegbereiter - und wie sie Verbesserungen erreichen" findet am 14. November der Frankfurter Stiftungstag 2014 in der IHK Frankfurt statt. Einer Ihrer Dozenten ist Dr. Pascal Decker.

 

Frankfurt verfügt über eine hohe Dichte von Stiftungen. Mehr als 500 Stiftungen sind dort tätig. Um den Austausch und die Vernetzung weiter voranzutreiben, findet am 14. November der Frankfurter Stiftungstag 2014 statt. Gemeinsam mit der IHK Frankfurt lädt die Initiative Frankfurter Stiftungen Interessierte zu diversen Workshops ein. Anhand praktischer Beispiele sollen die Teilnehmer ergründen, wie Stiftungen ihre Gestaltungsräume ideal ausnutzen sowie wirksam und dauerhaft tätig sein können. Dabei beleuchtet Dr. Pascal Decker von dtb rechtsanwälte gemeinsam mit Christian Schlimok von der Agentur novamondo, wie Stiftungen eine erfolgreiche Markenstrategie entwickeln und umsetzen können.

 

Sichern Sie sich hier einen Platz in einem der sieben Workshops.

27.10.2014

Die Verbandsmarke stärken

Wie Sie eine erfolgreiche Markenstrategie für Ihren Verband entwickeln und umsetzen, erfahren Sie in einem zweitägigen Workshop Anfang Dezember in Köln. dtb rechtsanwälte und die Designagentur novamondo freuen sich, wenn Sie dabei sind.

 

Anhand eines aktuellen Fallbeispiels lernen Sie in zwei Tagen, wie Sie für Ihren Verband die passende Markenstrategie entwickeln und erfolgreich umsetzen.
Zu Beginn wird Grundsätzliches geklärt – wie beispielsweise die Frage warum sich Verbände überhaupt um eine professionelle Markenstrategie bemühen sollten, wo der Unterschied zu Wirtschaftsunternehmen liegt und welche Rolle die Mitglieder eines Verbandes für eine erfolgreiche Markenstrategie spielen.

 

In einem zweiten Schritt entwickeln Sie gemeinsam mit Ihren Dozenten eine eigene Markenkampagne abgestimmt auf Ihren Verband und lernen, diese auch erfolgreich umzusetzen. Abgerundet wird das zweitägige Seminar von markenrechtlichen Expertentipps, damit Ihre Marke auch in Zukunft unangreifbar bleibt.

 

Das Seminar findet vom 08. bis 09. Dezember 2014 in Köln statt. Wir freuen uns, wenn Sie teilnehmen.

01.06.2015

Unternehmensbezogene Markenanalyse

Die passgenaue Markenarchitektur ist Voraussetzung für erfolgreiche Unternehmen. Den Überblick über eingetragene Marken zu behalten, ist nicht leicht. dtb rechtsanwälte und die Agentur für Markenkommunikation PLEX haben dafür ChequeB konzipiert. Unternehmen besitzen oft eine große Anzahl eingetragener Marken – den Überblick haben sie aber verloren. So verkennen sie nicht nur das Potenzial der einzelnen Marken, sondern sind auch angreifbar auf dem Markt. Denn oft sind eingetragene Marken nicht mehr aktuell.

 

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27.10.2014

Strafrecht & Kunstfreiheit

Der Fall Jonathan Meese hatte vergangenes Jahr die Frage aufgeworfen, wann sich Kunst noch im Rahmen der verfassungsrechtlich verbürgten Kunstfreiheit bewegt und wann die Grenze zum Strafrecht überschritten ist. Auf den 8. Heidelberger Kunstrechtstagen gibt Dr. Pascal Decker noch einmal einen Überblick über die relevantesten Rechtsfragen.

 

Im Rahmen der 8. Heidelberger Kunstrechtstage lässt Dr. Pascal Decker noch einmal den Fall Jonathan Meese aufleben, der im Jahr 2013 nicht nur die Gemüter der Kunstwelt erregt hatte.

 

Als Jonathan Meese sich vor Gericht verantworten musste, weil er im Juni 2012 während eines SPIEGEL-Interviews den umstrittenen Hitlergruß zeigte, diskutierten nicht nur Kunstexperten deutschlandweit eine Frage: War dieses Verhalten noch als Teil einer künstlerischen Performance von der Kunstfreiheit gedeckt oder bereits strafrechtlich relevant? Nach mehreren Verhandlungstagen entschied das Amtsgericht Kassel, dass Meeses Verhalten als Teil seiner Interview-Performance von der in Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz verbürgten Kunstfreiheit umfasst ist.

 

Die 8. Heidelberger Kunstrechtstage widmen sich in verschiedenen Vorträgen aktuellen Grundfragen zum Eigentum, zur Kunstfreiheit und zum Kulturgüterschutzrecht. Die Veranstaltung findet am 31.10.14 und 1.11.14 in der Akademie der Wissenschaften in Heidelberg statt.

25.09.2014

Berliner Stiftungsfrühstück

Ein Netzwerktreffen für Stiftungen in Berlin – das ist das Berliner Stiftungsfrühstück. Initiatoren sind Berlins Justizsenator Thomas Heilmann und Dr. Pascal Decker, als geschäftsführender Vorstand der Stiftung Brandenburger Tor.

 

Das Berliner Stiftungsfrühstück ist ein Netzwerktreffen, das den Austausch und die Kontaktpflege zwischen den Stiftungen und der Aufsicht in Berlin fördern soll. Bereits das erste Stiftungsfrühstück im April 2013 fand großen Anklang, mehr als 40 Stiftungen tauschten sich aus und diskutierten rege.

 

Das nächste Frühstück findet am 29. September 2014, in der Salzburger Straße 21 - 25, in Berlin-Schöneberg statt.

22.09.2014

Raubkunst oder legitimes Erbe

Ein Ende im Fall Cornelius Gurlitt ist noch lange nicht in Sicht. Tatsächlich wirft die Causa Gurlitt stetig neue Fragen für Kunsthistoriker und Juristen auf. Die Freunde der Kunsthalle Hamburg laden Sie deshalb zum Vortrag "Das Dilemma der Causa Gurlitt" von Dr. Lucas Elmenhorst ein.

 

Die Causa Gurlitt ist eine Geschichte die ihresgleichen sucht. Fast sein gesamtes Leben hat Cornelius Gurlitt mit mehr als 1.000 Bildern in einer Münchener Wohnung verbracht. Fest steht, dass verschiedene Werke NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden. Um welche Werke es sich genau handelt, das klärt die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" derzeit.

 

Welche juristischen Fragen der Fall Gurlitt aufgeworfen hat und welche Probleme es in Zukunft zu lösen gilt, dazu hält Dr. Lucas Elmenhorst am 5. Oktober 2014 in der Kunsthalle Hamburg einen Vortrag mit dem Titel: "Raubkunst oder legitimes Erbe - Das Dilemma der Causa Gurlitt".

19.09.2014

Objects of Desire

Gemeinsam mit dem Auktionshaus Bonhams haben dtb rechtsanwälte die Kunst des russischen Kaiserreichs für die Dauer einer spannenden Veranstaltung aufleben lassen. Den Rahmen bildete eine Buchvorstellung von Cynthia Coleman Sparke zur Entwicklung russischer Kunstobjekte. Begleitet wurde die Präsentation von einem Vortrag zu den weltberühmten Fabergé-Eiern.

 

In ihrem Buch "Russian Decorative Arts" beschreibt Cynthia Coleman Sparke, wie sich russische Kunstobjekte in ihrem historischen Kontext entwickelt und gestaltet haben. Dabei reicht das Spektrum von Fabergé bis hin zu Juwelen, Glas und Objekten aus Holz. Jedem Gebiet ist ein bebildertes Kapitel gewidmet, in welchem spezielle Techniken erläutert, russische Charakteristika erklärt und die wichtigsten Handwerker vorgestellt werden.

 

Die Buchpräsentation fand gemeinsam mit dem Auktionshaus Bonhams am 2. September 2014 in den Kanzleiräumen von dtb rechtsanwälte im Pergamon Palais statt. Begleitet wurde die Buchpräsentation von einem Vortrag zu den weltberühmten Farbergé-Eiern. Dazu wurden auch einige Fabergé-Objekte im Original gezeigt.

19.09.2014

Story, Marke, Markenrecht

Warum ist es für eine soziale Organisation wichtig, eine Marke zu entwickeln und diese langfristig zu schützen? Dieser Frage gingen die Teilnehmer der Veranstaltung "Story, Marke, Markenrecht" nach. Die Präsentation fand in den Räumen von dtb rechtsanwälte im Pergamon Palais statt.

 

Für eine soziale Organisation ist es wichtig, eigene Projekte und die eigene Organisation zu "erzählen". Der eigene Name, die Namen der eigenen Projekte und viele andere Bestandteile ergeben die eigene Story. Alles zusammen ergibt eine Markenführung. Was davon ist wichtig? Was davon vielleicht sogar so wichtig, dass man es schützen sollte?

 

Diesen Fragen gingen dtb rechtsanwälte und das Forum Soziale Geschäftsmodelle in einer gemeinsamen Veranstaltung am 18. September 2014 im Pergamon Palais nach. Aus der Sicht des Sozialmarketings und des Fundraisings wurde mit den Teilnehmern unter anderem erörtert, wie sich eine Marke aufbaut, wie man Markenführung und Storytelling organisiert und welche Auswirkungen auf das Fundraising damit verbunden sind.

 

Aus rechtlicher Sicht wurde erarbeitet, welche Bestandteile schützenswert sind, welche Voraussetzungen für einen Markenschutz gegeben sein müssen und wie man unternehmensstrategisch beim Markenschutz am besten vorgehen sollte.

 

Die Referenten waren Ehrenfried Conta Gromberg vom Beratungshaus Spendwerk und Dr. Pascal Decker von dtb rechtsanwälte.

11.09.2014

Lust & Last

Für viele Designer wird ihre Lust am Beruf nicht auch selten zur Last. Deshalb befasst sich der 4. Deutsche Designerkongress diesmal mit dem Thema "Lust & Last". In einem Workshop wird Designanwalt Bertold Schmidt-Thomé mit den Teilnehmern erarbeiten, wie sich sorgfältige Projektvorbereitung und Vertragsgestaltung auf die Lust am Beruf positiv auswirken.

 

Mehr Last am Anfang, mehr Lust am Ende - so lautet das Motto des Workshops von Designanwalt Bertold Schmidt-Thomé auf dem 4. Deutschen Designerkongress am 20. Oktober in Essen.

 

Hintergrund ist die BGH Entscheidung zum sogenannten "Geburtstagszug". Ende vergangenen Jahres hatte der BGH seine jahrzehntelange Rechtsprechung zugunsten von Designerin geändert. Inhalt und Auswirkungen der Entscheidung wird Bertold Schmidt-Thomé mit den Teilnehmern seines Workshops erarbeiten. Unter anderem wird es darum gehen, wie eine sorgfältige juristische Projektbegleitung aussehen kann. Darüber hinaus sollen Grundsätze zur Vertragsgestaltung, zur Abwicklung von Designaufträgen und der Vermarktung von Entwürfen erarbeitet werden.

27.08.2014

ARTfi in Berlin

ARTfi - The Fine Art & Finance Conference bringt auf einzigartige Weise führende Persönlichkeiten aus der Welt der Kunst und Finanzen zusammen, um aktuelle und relevante Einblicke in den internationalen Kunstmarkt zu geben. Dr. Pascal Decker und Dr. Lucas Elmenhorst präsentieren auf der ARTfi einen gemeinsamen Vortrag.

 

Offen für Fachleute und Kunstinteressierte gleichermaßen, können sich die Teilnehmer über die jüngsten Entwicklungen in den globalen und lokalen Kunstmärkten sowie in den Bereichen Privat- und Unternehmens-sammlungen, Kunstinvestments, Kunstmessen sowie Kunst & Besteuerung informieren und auf dem Laufenden halten. Dr. Pascal Decker und Dr. Lucas Elmenhorst präsentieren einen gemeinsamen Vortrag zum Thema "Kunst-Fondsmodelle im internationalen Vergleich".

 

Die Konferenz findet am 17. September 2014, von 10 - 17 Uhr in der Zentrale des Tagesspiegels am Askanischen Platz 3 statt. Konferenzsprache ist Englisch.

27.08.2014

Die Causa Gurlitt und ihre Folgen

Seit mehr als zwei Jahren erregt der Fall Gurlitt nicht nur die Gemüter der Kunstwelt. Vieles ist noch ungeklärt, fest steht allerdings, dass die Causa Gurlitt eine jahrzehntelang vernachlässigte Diskussion um NS-Raubkunst erneut entfacht hat. Dr. Lucas Elmenhorst befasst sich in einem aktuellen Vortrag mit dem Fall Gurlitt und seinen Folgen.

 

Cornelius Gurlitt – Ein Mann der fast sein gesamtes Leben mit mehr als 1.000 Bildern in einer Münchener Wohnung verbringt. Fest steht, dass verschiedene Werke NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden. Um welche Werke es sich genau handelt, das klärt die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" derzeit. Die Causa Gurlitt ist eine Geschichte die ihresgleichen sucht.

 

Dazu hält Dr. Lucas Elmenhorst im Rahmen der Montagsrunde in Hamburg einen Vortrag mit dem Titel: "Der Fall Gurlitt und seine Folgen".

 

26.08.2014

Stiftungsinvestments als Herausforderung

Die Stiftungslandschaft befindet sich im Umbruch. Welchen neuen Herausforderungen sich Stiftungen und ihre jeweiligen Gremienmitglieder stellen sollten, beantwortet Dr. Pascal Decker in der Fondszeitung.

 

Seit Jahren nun sinken die Zinsen in Deutschland. Die dauerhafte Niedrigzinsphase zwingt zu einem Wandel in der Stiftungslandschaft - Schätzungen zufolge sind bereits ein Drittel zumal der kleineren Stiftungen nicht mehr in der Lage, ihren Förderaufgaben gerecht zu werden. Stiftungen sollten sich deshalb fragen, welchen neuen Formen der Kapitalanlage sie sich öffnen müssen und was sie künftig berücksichtigen sollten, um den Generationenwechsel nicht zu verschlafen.

 

In einem gemeinsamen Interview mit der Fondszeitung geben Dr. Pascal Decker, Vorstand Stiftung Brandenburger Tor, und Dr. Andreas Rickert, Vorstand der PHINEO gAG, Antworten.

29.07.2014

Kunstberater Achenbach bleibt in U-Haft

Die Verteidiger des Kunstberaters Helge Achenbach müssen eine weitere Niederlage verkraften – der Versuch, den Haftbefehl gegen ihren Mandanten mit einer Beschwerde zu kippen, blieb erfolglos. Dr. Lucas Elmenhorst berichtet im Handelsblatt über die aktuellsten Entwicklungen

 

Der Kunstberater Helge Achenbach bleibt vorerst in Untersuchungshaft. Den Vorwurf der Flucht- und Verdunkelungsgefahr konnten seine Verteidiger auch mit Hilfe einer Haftbeschwerde nicht entkräften. Helge Achenbach sitzt seit nunmehr sechs Monaten in Untersuchungshaft. Er steht im Verdacht des Betruges und der Urkundenfälschung, weil er beim Verkauf von Kunstwerken und Oldtimern "verdeckte Preisaufschläge" vorgenommen haben soll.

21.07.2014

NS-Raubkunst in Berlin

Es handelt sich um eines der bisher umfangreichsten Provenienzforschungs-Projekte in Deutschland - die Suche nach NS-Raubkunst in den Beständen Berliner Museen. Nach nunmehr drei Jahren konnte das Projekt teils erfolgreich abgeschlossen werden. Dr. Lucas Elmenhorst berichtet im Handelsblatt über die Ergebnisse.

 

Gemeinsam mit dem Land Berlin hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ein dreijähriges Projekt zur Abklärung von NS-Raubkunstverdacht abgeschlossen – eines der bislang umfangreichsten Provenienzforschungsprojekte in Deutschland. Ziel ist, sukzessive alle Bestände der Museen in Berlin zu untersuchen, die zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehören. Der Bereich der Klassischen Moderne in Landeseigentum ist inzwischen vollständig überprüft. Drei von 450 Werken wurden ihren jüdischen Eigentümern abgenommen. In 61 Fällen war die Herkunft nicht lückenlos zu klären.

20.7.2014
art value 13

Chaos und Ordnung – so lautet das Titelthema der neuen art value. Die Autoren und Autorinnen der aktuellen Ausgabe geben gelungene Einblicke in die Welt der Kunstschaffenden und beantworten, wie das Chaos als Quelle der Inspiration für Kunst und Künstler(innen) wirken kann.

 

Das Chaos dient vielen Künstlerinnen und Künstlern als Quelle der Inspiration – so auch Sabine Kacunko. Die Künstlerin arbeitet in ihren Installationen mit der Darstellung bakterieller Zellkulturen, um so das produktive Miteinander zwischen Kunst und Wissenschaft zu beleuchten. Internationale Aufmerksamkeit erzielte sie mit ihrem multimedialen Projekt BOOTSCHAFT, das sie im In- und Ausland vorwiegend in öffentlichen Räumen aufführt.

 

In ihrem Artikel in der aktuellen Ausgabe der art value beschreibt Sabine Kacunko, was sie an der Arbeit mit Mikrooorganismen, Staub und Patina als künstlerische Werkzeuge als faszinierend empfindet. Einige der Kunstwerke von Sabine Kacunko befinden sich in der Unternehmenssammlung von dtb rechtsanwälte.

27.06.2014

Kunstfreiheit versus Strafrecht

Es war der Fall Jonathan Meese, der im vergangenen Sommer eine wochenlange Diskussion in Deutschland auslöste. Es ging um die Frage, ob und inwieweit Kunst Grenzen überschreiten darf. Im Rahmen eines SPIEGEL-Interviews hatte der Performance-Künstler Meese den Hitlergruß gezeigt. In einem aktuellen Aufsatz befasst sich Dr. Pascal Decker nun mit dem grundsätzlichen Spannungsverhältnis zwischen Kunst und Strafrecht.

 

Als Jonathan Meese sich vergangenen Sommer vor Gericht verantworten musste, weil er im Juni 2012 während eines SPIEGEL-Interviews den umstrittenen Hitlergruß zeigte, diskutierten nicht nur Kunstexperten deutschlandweit eine Frage: War dieses Verhalten noch als Teil einer künstlerischen Performance von der Kunstfreiheit gedeckt oder bereits strafrechtlich relevant?

 

Nach mehreren Verhandlungstagen entschied das Amtsgericht Kassel vergangenes Jahr, dass Meeses Verhalten als Teil seiner Interview-Performance von der in Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz verbürgten Kunstfreiheit umfasst ist. Das Verfahren wurde auch von Dr. Pascal Decker erfolgreich geführt. In einem gemeinsamen Aufsatz mit Professor Wolfgang Ullrich beleuchtet Dr. Pascal Decker nun das grundsätzliche Spannungsverhältnis zwischen Kunst und Strafrecht.

 

Der Artikel ist in der aktuellen Ausgabe der Kunst und Recht (KUR) veröffentlicht.

27.06.2014

Kein Anspruch auf Auskunft für die Presse

Die Causa Gurlitt wirft noch immer viele rechtliche Fragen auf. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jüngst entschieden, inwieweit Journalisten einen Anspruch auf Information geltend machen dürfen. Dr. Lucas Elmenhorst bewertet diese Entscheidung in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM).

 

Im Fall Cornelius Gurlitt blieb und bleibt vieles noch immer offen. Insbesondere die Fragen danach, welche Werke aus welchen Sammlungen bei Gurlitt gefunden wurden oder welche potentiellen Eigentümer die Staatsanwaltschaft bereits kontaktiert hat. Das Interesse der Journalisten ist daher zwar verständlich, einen Auskunftsanspruch kann die Presse dennoch nicht geltend machen.

 

Die vollständige Urteilsanmerkung wurde veröffentlicht in der ZUM 2014, Seiten 543-544.

24.06.2014

Unruhige Zeiten für Gremienmitglieder?

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg befasst sich mit der Entlastung von Stiftungsvorständen sowie dem Mitverschulden des Kuratoriums. Dr. Lucas Elmenhorst und Dr. Pascal Decker fassen die wichtigsten Kernaussagen des Urteils zusammen und geben Hinweise darauf, wie sich Mitglieder von Stiftungsgremien gegen Inanspruchnahme künftig noch besser schützen können.

 

In einem aktuellen Urteil zu Stiftungsfragen hat das OLG Oldenburg grundlegende Überlegungen zur Entlastung des Vorstands und zum Mitverschulden des Kuratoriums einer Stiftung angestellt. Das Urteil wirft insbesondere die Frage auf, wie sich Stiftungsorgane noch besser vor Inanspruchnahme schützen können. Ob Haftungsbeschränkungen, interne Verhaltenskodizes oder Satzungsänderungen - der Möglichkeiten existieren viele.

 

In ihrem gemeinsamen Aufsatz erläutern Dr. Lucas Elmenhorst und Dr. Pascal Decker konkret wie Stiftungsvorstände und Kuratorien mehr Sicherheit gewinnen können.

23.06.2014

Eine Lost Art Foundation für Deutschland

Es war die Causa Gurlitt, die ein alt bekanntes Problem erneut auf die Agenda der Bundesregierung geholt hat: Wie geht Deutschland künftig mit Restitutionsfragen und Provenienzforschung um? Die neue Kulturstaatsministerin Monika Grütters möchte deshalb bereits in diesem Sommer eine "German Lost Art Foundation" ins Leben rufen. Dr. Lucas Elmenhorst erläutert die Einzelheiten im Handelsblatt.

 

Der Fall Gurlitt hat einmal mehr anschaulich gezeigt, dass Deutschland in Fragen der Provenienzforschung und Restitution von Kulturgütern vieles nachzuholen hat. Die neue Kulturstaatsministerin Monika Grütters möchte deshalb eine Stiftung ins Leben rufen, die als nationaler Ansprechpartner und zentrale Anlaufstelle sämtliche Fragen von Anspruchstellern aus dem In- und Ausland bearbeiten soll.

 

Die "German Lost Art Foundation" soll dabei Kompetenzen bündeln, Museen und Privatpersonen beraten, Finanzierungshilfe bieten und alle relevanten Informationen aus deutschen Archiven digitalisieren und online zur Verfügung stellen. Bereits im Sommer soll die Stiftung gegründet werden.

25.05.2014

Zukunftsorientierte Stiftungsarbeit - Einladung zum Workshop

Eine Stiftung zu gründen ist das eine, sie nachhaltig über Generationen hinweg erfolgreich zu führen das andere. Deshalb lohnt es sich auch besonders, auf effiziente Gremienarbeit und Nachfolgeplanung zu achten. In einem gemeinsamen Workshop mit der Pax-Bank gibt Ihnen Dr. Pascal Decker wertvolle Hinweise und Tipps.

 

Wer seine Stiftung über Generationen hinweg erfolgreich führen möchte, sollte sich insbesondere auf eine reibungslose Arbeit innerhalb der Gremien fokussieren und sich baldmöglichst um die Nachfolgeplanung kümmern. Doch wie genau sieht ein gutes Gremienmanagement tatsächlich aus? Und worauf müssen Stiftungen aus juristischer Sicht bei der Nachfolgeregelung eigentlich achten? Antworten erhalten Sie in dem Workshop "Garanten für eine zukunftsorientierte Stiftungsarbeit". Ihre Dozenten sind der Stiftungsmanager Michael Ruland und Rechtsanwalt Dr. Pascal Decker.

 

Der Workshop findet am 12. Juni, von 11 bis 16 Uhr, im Gebäude der Pax-Bank in Köln statt. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

25.05.2014

Cornelius Gurlitt und sein Erbe

Es war nicht nur der plötzliche Tod Cornelius Gurlitts, der viele überrascht hat, sondern auch die Entscheidung die der Kunsthändlersohn über sein Erbe traf. Wie es mit den Kunstwerken Gurlitts nach seinem Tod nun weitergeht, schätzt Dr. Lucas Elmenhorst ein.

 

Nicht nur die Stiftung Kunstmuseum Bern selbst war überrascht, als bekannt wurde, dass Cornelius Gurlitt eben jene als seine Alleinerbin eingesetzt hat - die gesamte Kunstwelt war erstaunt. Nach eigenen Angaben hat das Kunstmuseum Bern keinerlei persönlichen Kontakt zu dem Kunsthändlersohn gepflegt.

 

Welche Konsequenzen Gurlitts Entscheidung für die Opfer der NS-Enteignungen und die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" haben kann, erläutert Dr. Lucas Elmenhorst im Handelsblatt.

12.04.2014

Stiftungen & Marke

Die Relevanz einer gelungenen Markenstrategie ist vielen Stiftungen oft nicht bewusst. In einem Interview mit dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) gibt Dr. Pascal Decker wertvolle Hinweise und Tipps für Stiftungen und Organisationen.

 

Zusammen mit Bastian von Lehsten von der Designagentur novamondo und Andreas Schiemenz von der HSH Nordbank haben dtb rechtsanwälte einen Stiftungsworkshop veranstaltet. Dabei wurde gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitet, warum Stiftungen eine eigene Marke benötigen und wie sie ihre Marke entwickeln und unter Anwendung des geltenden Rechts optimal nutzen können. Die Ergebnisse des Workshops, ihre Erfahrungen und Motivationen schildern die drei Workshopveranstalter in einem gemeinsamen Interview mit dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI).

 

Es war nicht nur der plötzliche Tod Cornelius Gurlitts, der viele überrascht hat, sondern auch die Entscheidung die der Kunsthändlersohn über sein Erbe traf. Wie es mit den Kunstwerken Gurlitts nach seinem Tod nun weitergeht, schätzt Dr. Lucas Elmenhorst ein. Nicht nur die Stiftung Kunstmuseum Bern selbst war überrascht, als bekannt wurde, dass Cornelius Gurlitt eben jene als seine Alleinerbin eingesetzt hat - die gesamte Kunstwelt war erstaunt. Nach eigenen Angaben hat das Kunstmuseum Bern keinerlei persönlichen Kontakt zu dem Kunsthändlersohn gepflegt.

 

Welche Konsequenzen Gurlitts Entscheidung für die Opfer der NS-Enteignungen und die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" haben kann, erläutert Dr. Lucas Elmenhorst im Handelsblatt.

11.04.2014

Gurlitts neue Internetseite

Wer sich über den aktuellen Stand der Causa Gurlitt sowie über deren Hintergründe informieren möchte, sollte einen Blick auf die kürzlich freigeschaltete Internetseite von Cornelius Gurlitt werfen. Problematisch sind allerdings die fehlenden Informationen. Dr. Lucas Elmenhorst analysiert die Internetseite im Handelsblatt.

 

Es ist zu begrüßen, dass die Anwälte von Cornelius Gurlitt eine Internetseite initiiert haben, auf welcher man sich jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens sowie dessen rechtliche Hintergründe infomieren kann. Für etwaige Anspruchsteller hält die Seite sogar ein Formular zum Ausfüllen bereit. Dem Anspruch lückenlos ausgewogener Darstellung wird die Internetseite jedoch nicht gerecht, wie die Analyse von Dr. Lucas Elmenhorst zeigt.

04.02.2014

Gremienarbeit in NGOs - Einladung zum Workshop

Oft sind es Konflikte oder Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Gremien einer Nichtregierungsorganisation, welche die tägliche Arbeit unnötig lähmen können. Hintergund ist auch die mangelnde Routine im Umgang mit der Satzung einer NGO. Ziel des Workshops ist es deshalb, den Teilnehmern ein verlässliches Gespür für Gremien- und Satzungsfragen zu vermitteln. Ihre Referenten sind Pascal Decker und Lucas Elmenhorst.

 

Satzungstext und Satzungswirklichkeit klaffen in vielen NGO's oft weit auseinander. Dabei bietet in den meisten Fällen die bereits bestehende Satzung Spielraum für einen reibungslosen und unkomplizierten Umgang der Gremien untereinander. Auch können Satzungsänderungen ein probates Mittel sein, um Gremienzusammenarbeit künftig zu erleichtern.

 

Die Teilnehmer des Seminars sind eingeladen, den Referenten zuvor die Satzung ihrer jeweiligen NGO zuzusenden und praktische Probleme zu schildern. So können sämtliche Teilnehmer an praktischen Fällen gemeinsame Lösungsstrategien entwickeln.

 

Das Training findet am 28. März, im ProjektZentrum Berlin der Stiftung Mercator statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

04.02.2014

Nachlassgestaltung und Erbrecht

Warum Testierwillige die Motivation ihrer letztwilligen Verfügung deutlich in ihrem Testament niederlegen sollten. Anmerkung zum OLG Hamm Beschluss von Bertold Schmidt-Thomé und Lucas Elmenhorst.

 

Wie eine Vorerbin zur Vollerbin werden kann durch Erfüllung der Voraussetzungen für eine Pflichtteilsstrafklausel.
OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2013.

21.01.2014

Die Grundlagen erfolgreicher Stiftungstätigkeit

Zu einer gelungenen Stiftungsarbeit gehört insbesondere die Organisation und Durchführung von Projekten. Dies stellt gerade junge Stiftungsmitarbeiter oft vor neue Herausforderungen. In einem Workshop im Januar 2014 präsentiert Bertold Schmidt-Thomé rechtliche Lösungsstrategien und beantwortet die wichtigsten Fragestellungen.

 

Gemeinsam mit der Steuerberatungsgesellschaft HPTP wollen dtb rechtsanwälte gerade junge Stiftungsmitarbeiter auf die anspruchsvolle Arbeit der Projektorganisation vorbereiten.

 

Um die erfolgreiche Durchführung von Projekten zu sichern, gehen Stiftungen oft Kooperationen mit weiteren Akteuren ein. Dabei stellt sich regelmäßig eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und urheberrechtlichen Fragen. Wie sind die Verträge mit Mitarbeitern, Dienstleistern oder Zulieferern auszugestalten? Wie funktioniert die Einholung und Erteilung von Lizenrechten? Wie sichert man sich steuerrechtlich am besten ab? Diese und andere Frage werden dtb rechtsanwälte und HPTP in einem gemeinsamen halbtägigen Workshop beantworten.

 

Der Workshop findet am 28. Januar 2014 in den Kanzleiräumen von dtb rechtsanwälte im Pergamon Palais statt. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

21.01.2014

Einladung zum Stiftungsseminar im Januar 2014

Wer sich nachhaltig in die Gesellschaft einbringen möchte, wählt oft die Stiftung als rechtliche Form seines Engagements. Fraglich ist, ob dies auch immer die beste Möglichkeit darstellt, da eine Vielzahl von Alternativstrukturen existiert, die oft rechtliche Vorteile bergen. In einem gemeinsamen Seminar mit der theo-Akademie geben Pascal Decker und Bertold Schmidt-Thomé Antworten auf rechtlich komplexe Fragestellungen.

 

Stellt eine Stiftung in jedem Fall das geeignete Instrument für mein gesellschaftliches, künstlerisches oder soziales Engagement dar? In Anbetracht der Vielzahl an Alternativstrukturen bedarf diese Frage einer differenzierten Antwort.

 

So lassen sich manche Absichten im Rahmen von gemeinnützigen Gesellschaften, Vereinen oder Treuhandstiftungen teilweise nachhaltiger verfolgen. Es muss nicht immer die "klassische" selbstständige Stiftung sein. Gemeinsam mit der Akademie des katholischen Magazins theo widmen sich dtb rechtsanwälte in einem mehrstündigen Seminar der Einführung in das Stiftungswesen.

 

Das Seminar findet am 30. Januar 2014, um 18 Uhr, in unseren Kanzleiräumen im Pergamon Palais statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir freuen uns über Anmeldungen unter baerenklau@dtb.eu.

28.11.2013

Rechtliche Fallstricke der causa Gurlitt

Der Fall Gurlitt erregt weltweit die Gemüter - nicht nur der Fachwelt. Dabei stellt sich eine Vielzahl juristisch komplexer Fragen, die Dr. Lucas Elmenhorst in einem Beitrag für das Handelsblatt beantwortet.

 

Wie auch immer jeder persönlich den Fall Gurlitt bewerten mag, so regt er doch an, über die Vereinbarkeit von Moral und Recht zu diskutieren. Dabei stellen sich immer wieder juristisch spannende und teils schwierig zu beantwortende Fragen. In einem Beitrag für das Handelsblatt geht Dr. Lucas Elmenhorst auf die wichtigsten Themenkomplexe ein und gibt einen Ausblick auf voraussichtliche Entwicklungen im Streit um Restitutionsfragen.

28.11.2013

dtb rechtsanwälte erzielt wegweisende Rechtsprechungsänderung

Der BGH hat seine jahrzehntelange Rechtsprechung im Urheberrecht aufgegeben und sich damit der Argumentation von dtb rechtsanwälte im Revisionsverfahren angeschlossen. Von der Änderung werden Designer deutschlandweit profitieren. Bertold Schmidt-Thomé führte als Anwalt der Klägerin das Verfahren.

 

Fünf Jahre haben die selbstständige Designerin Heike Wiechmann und ihr Anwalt Bertold Schmidt-Thomé für das Recht der Klägerin gestritten und sind dafür durch sämtliche Instanzen gegangen. Am Ende entschied der BGH im Revisionsverfahren, dass Heike Wiechmann eine nachträgliche Umsatzbeteiligung am Verkauf ihres sogenannten "Geburtstagszuges" zustehe. Dabei beruht die Entscheidung des BGH im Wesentlichen auf der Reform des Geschmacksmusterrechts im Jahr 2004.

 

Die 49-Jährige Spielwarendesignerin Heike Wiechmann aus Lübeck hatte 1998 den sogenannten "Geburtstagszug" für ein großes deutsches Spielwarenunternehmen entworfen und ein Honorar von 400 DM erhalten. Der bunte Zug aus Holz, auf dessen Waggons sich Kerzen und Ziffern aufstecken lassen, geriet jedoch zum Bestseller und ließ sich in den Folgejahre mindestens 200 000 Mal verkaufen.

06.11.2013

16. Stuttgarter Stiftungstag - Einladung zum Workshop

Wer eine Stiftung gründen will, benötigt neben Ausdauer und finanzieller Ressourcen natürlich auch das nötige Handwerkszeug. Auf dem 16. Stuttgarter Stiftungstag wollen sich Stiftungsexperten in Vorträgen und Workshops mit den Teilnehmern austauschen und Hinweise für eine erfolgreiche Stiftungsgründung geben. Dr. Pascal Decker ist einer der Referenten am 22. November in Stuttgart.

 

Vielen Stiftungsgründern ist der besondere Nutzen einer erfolgreichen Markenstrategie nicht bewusst. In seinem Workshop "Markenführung von Stiftungen - Praxis und Relevanz" wird sich Dr. Pascal Decker daher insbesondere der Erarbeitung von Markenentwicklungsstrategien widmen. Dabei sollen die Teilnehmer an Hand des Fallbeispiels DRF Stiftung Luftrettung gAG lernen, wie sie ihre eigene Markenkommunikation erfolgreich entwickeln und für ihre Stiftung nutzbar machen können. Im zweiten Teil des Workshops werden insbesondere die Voraussetzungen und Hindernisse des Markenschutzes eingehend erörtert. Im Rahmen des 16. Stuttgarter Stiftungstages soll den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, mit Experten aus der Stiftungswelt ins Gespräch zu kommen und hilfreiche Hinweise für eine erfolgreiche Stiftungsgründung zu erhalten.

 

Die Veranstaltung findet am 22. November im Haus der Katholischen Kirche in Stuttgart statt. Wir freuen uns, wenn Sie teilnehmen!

29.10.2013

BGH-Entscheidung zu Fotoaufnahmen von Prominenten

Die Frage inwieweit Presseaufnahmen von Prominenten und deren Kindern veröffentlicht werden dürfen, ist immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. In der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschau befassen sich Dr. Pascal Decker und Dr. Lucas Elmenhorst mit dem jüngsten BGH-Urteil im Fall "Eisprinzessin Alexandra".

 

Bei der Klägerin handelt es sich um die Tochter von Prinzessin Caroline von Monaco. Ohne ihr vorheriges Einverständnis fertigten Pressevertreter der FREIZEIT REVUE während eines Reitturniers Fotoaufnahmen von der elfjährigen Alexandra, die unter der Überschrift "Prinzessin Caroline - Ihr Neuer ist für Alexandra schon wie ein Papa" in der FREIZEIT REVUE veröffentlicht wurden.

 

Der BGH hat nun entschieden, dass solche Fotos im Rahmen einer Berichterstattung über das sportliche Ereignis auch ohne vorheriges Einverständnis verwendet werden dürfen. Dabei spielen weder das Niveau des Presserzeugnisses noch die Art und Weise der Berichterstattung eine Rolle. In der aktuellen Ausgabe der NJW setzen sich Dr. Pascal Decker und Dr. Lucas Elmenhorst kritisch mit dem Urteil auseinander.

 

21.10.2013

dtb workshop - Verträge ohne Grenzen

"Grenzüberschreitende Kunst und Grenzen des Vertragsrechts" - am Dienstag, den 5. November 2013, ab 18 Uhr in unseren Kanzleiräumen im Pergamon Palais.

 

Grenzüberschreitende Verträge prägen heute das Geschäft aller, die im Kunsthandel tätig sind. In Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG) lädt dtb rechtsanwälte ein zum Workshop "Grenzüberschreitende Kunst und Grenzen des Vertragsrechts".

 

Der Workshop geht auf ausgewählte Fragen ein, die sich typischerweise stellen, wenn Kunst Landesgrenzen überschreitet. Fragen der Rechtswahl und des Gerichtsstandes werden ebenso im Raum stehen wie zoll- und steuerrechtliche Probleme. Dabei richtet sich der Workshop insbesondere an international tätige Galerien, die ihre Kenntnisse im Vertragsrecht vertiefen möchten.

 

Gerne können Sie uns im Vorfeld eine Frage zusenden, die sie in diesem Zusammenhang beschäftigt. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Sabine Bärenklau, baerenklau@dtb.eu. Der Workshop beginnt am 27. November, um 18 Uhr in unseren Kanzleiräumen, Am Kupfergraben 4 in 10117 Berlin. Ihre Referentinnen sind Laura Schopp und Anna Kathrin Distelkamp. Im Anschluss laden wir Sie auf einen gemeinsamen Imbiss ein.

 

Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

11.10.2013

dtb-Vortrag - Das teuerste Kunstwerk der Welt

Jüngst erzielte das Gemälde "Die Kartenspieler" von Paul Cézanne den Rekordverkaufspreis von umgerechnet 190 Millionen Euro. Es gilt damit als das teuerste Gemälde der Welt. Dabei handelt es sich bei den steigenden Verkaufs- und Auktionspreisen für Kunstwerke um einen Trend, der seit Jahren weltweit zu beobachten ist. Rechtsanwalt und Kunsthistoriker Dr. Lucas Elmenhorst setzt sich in einem Vortrag mit den Hintergünden dieses Phänomens auseinander.

 

Insgesamt scheinen seit der Finanzkrise die Verkaufs- und Auktionsrekorde für Kunstwerke zu purzeln. Nach dem Gemälde "Die Kartenspieler" erzielte ebenfalls das Bild "Die Äpfel" von Paul Cézanne, im Rahmen der diesjährigen Frühjahrsauktion bei Sotheby's in New York, den stolzen Preis von umgerechnet 32 Millionen Euro. Dabei handelt es sich jedoch nicht lediglich um einzelne Phänomene. Auch die großen deutschen Auktionshäuser berichteten bereits 2011 von der besten Saison ihrer Firmengeschichte - und der Trend hält weiter an.

 

Doch wie können solche Rekordpreise erzielt werden, obgleich die Wirkungen der Finanzkrise auf die Weltwirtschaft weiter spürbar sind? Dr. Lucas Elmenhorst setzt sich in seinem Vortrag mit der besondere Funktionsweise des Kunstmarktes auseinander und wird den Einfluss des wachsenden Reichtums vieler Sammler sowie das zunehmende Bestreben nach Kunst als Kapitalanlage beleuchten.

 

Der Vortrag findet am Freitag, den 18. Oktober um 13 Uhr, im "Kaisersaal" der Bellevuestrasse 1, in Berlin-Tiergarten statt. Um Anmeldung unter elmenhorst@dtb.eu wird gebeten.

13.09.2013

Design und Urheberrechtsschutz

Der BGH muss sich mit der Klage einer bekannten Kinderbuch-Illustratorin und selbstständigen Spielzeugdesignerin auseinandersetzen. Dies könnte eine Rechtsprechungsänderung nach sich ziehen, von der freiberufliche Designer deutschlandweit profitieren würden. Rechtsanwalt Bertold Schmidt-Thomé betreut das Verfahren.

 

Die Entscheidung des BGH im Fall des sogenannten "Geburtstagszuges" ist für Mitte November angekündigt. Der BGH wird sich der Frage stellen, ob und inwieweit Designprodukte urheberrechtlichen Schutz genießen dürfen. Die Klägerin ist eine bekannte Kinderbuch-Illustratorin und selbstständige Spielzeudesignerin. Ihre Werke gehören zu den Bestsellern eines großen deutschen Spielzeugwarenherstellers. Dieser weigert sich jedoch, die Klägerin am Umsatz der Verkäufe zu beteiligen. Das Argument: Mangels Urheberrechtsschutzes existiere kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Umsatzbeteiligung.

 

Bislang setzt die Rechtsprechung einen sehr strengen Maßstab an eine Schutzfähigkeit an. Sollte der BGH sich für eine Änderung dieser Rechtsprechung entscheiden, würden freiberufliche Designer deutschlandweit davon profitieren.

22.08.2013

WE CREATE BERLIN - Einladung zum Vortragsabend

Gemeinsam mit anderen Mitgliedern von CREATE BERLIN halten dtb rechtsanwälte am 28. August 2013 eine Präsentation zum Thema "Design und Marke".

 

Spannende Vorträge für die Berliner Designszene in lockerer Atmosphäre - das ist der Anspruch des Berliner Kreativ-Netzwerkes CREATE BERLIN. Am 28. August 2013, 18 Uhr findet ein weiterer Votragsabend im Automobil Forum Unter den Linden statt.

 

Den Anfang macht eine Präsentation der BSR-Marketingabteilung zum Thema Designwettbewerb "Trenntstadt". Danach widmen sich dtb rechtsanwälte dem vielfältigen Thema "Design und Marke" und beleuchten das Vorgehen sowie die juristischen Tücken im Rahmen von Markenstrategien. Die dritte Präsentation hält die Marketingleiterin der Kreativagentur dan pearlman, sie wird das Projekt CREATE CHANGE vorstellen. Der abschließende Vortrag der Trendforschungsagentur Güldenberg bietet interessante Einblicke in das Thema "Upcycling", also der Verwertung von ausrangierten Rohstoffen für die Schaffung neuer Produkte. Auf Grund der begrenzten Platzanzahl bitten wir um eine verbindliche Anmeldung unter assistent@create-berlin.de.

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

14.08.2013

Freispruch für Jonathan Meese

Das Amtsgericht Kassel hat den Berliner Künstler Jonathan Meese freigesprochen. Das Verhalten Meeses habe der Kunst gedient, argumentierte die Richterin.