Kinderlos vererben

Kinderlos vererben: Kinderlose Menschen, die bei einem Unfall oder aufgrund einer Krankheit oder aus Altersgründen versterben, vererben Ihr Vermögen automatisch an die sogenannten Erben 2. Ordnung (§ 19825 BGB) - also an die eigenen Eltern. Dies muss aber nicht der Fall sein, denn mit einem Testament oder Erbvertrag lässt sich das Erbe auch auf jede andere Person vermachen.



Kinderlos vererben

Sie und Ihre Frau haben keine eigenen Kinder und werden wohl Kinderlos vererben? Sie fragen sich, wer anstelle von eigenen Kindern Ihr Vermögen und Besitz vererbt bekommt? Dann lassen sich sich jetzt umfangreich von der bekannten dtb Kanzlei in Berlin beraten. Die dort zuständigen Rechtsanwälte kennen sich mit dem Erbrecht bestens aus und sagen Ihnen, wie ein Erbe genau abläuft.


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Kinderlos vererben In der Regel Erben die nahestehenden Verwandten wie Ehefrau oder Ehemann bzw. dessen Kinder, wie das Erbrecht vorsieht. Hat der Erblasser ein Testament zu Lebzeiten verfasst, so können sich die Erbgang Folgen entsprechend ändern. Bei großen Vermögen und wenn keine Kinder vorhanden sind, werden häufig Stiftungen eingerichtet, die das Erbe verwalten. Man nennt dies dann kinderlos vererben.

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